10.03.2021, 22:01
Hallo allerseits, habe gestern die "blinden" Side Marker mit neuen LED Side Marker an meiner C7 GS ausgewechselt. War recht einfach und funktioniert tadellos. War heute in der Nähe des TÜV Freiburg Süd und dachte mir, dass ich dort kurz frage ob ich diese "Änderung" abnehmen lassen muss? Antwort: Würde nur toleriert wenn US-Import. Als Europa-Corvette nicht erlaubt, d.h. die vorderen LED in Gelb/Orange sind ok, die hinteren in Rot aber nicht! Was tun? Abklemmen oder ausbauen war die Antwort.
Muss sagen, das befriedigt mich überhaupt nicht. Ich sehe grundsätzlich keinen Unterschied zu den ebenfalls vorne Gelb/Orange und hinten Rot bestehenden seitlichen Rückstrahlern, welche ja nur leuchten, wenn sie angestrahlt werden.
Vor allem verstehe ich nicht, weshalb vorne LED Gelb/Orange erlaubt ist, hinten aber LED Rot verboten. Hinten wäre LED Orange angeblich auch ok.
Ich weiß, dass dieses Thema hier schon öfter besprochen wurde, möchte es aber doch nochmal angehen. Was sagt ihr dazu? Gibt es TÜV oder DEKRA Leute die so etwas abnehmen und bestätigen? Ist diese sicherheitsrelevante Beleuchtung tatsächlich verboten?
Ich werde die Tage noch zu DEKRA fahren und schauen, was die sagen? Auf jeden Fall werde ich vorerst damit rumfahren, ich kann keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und insbesondere für Fußgänger etc. erkennen. Im Gegenteil. Das Fahrzeug ist im Dunkeln perfekt beleuchtet und frühzeitig erkennbar, vor allem eben von der Seite.
Danke für eure Erfahrungen, Meinungen und Tipps.
Grüße aus dem Schwarzwald
Hardy
Muss sagen, das befriedigt mich überhaupt nicht. Ich sehe grundsätzlich keinen Unterschied zu den ebenfalls vorne Gelb/Orange und hinten Rot bestehenden seitlichen Rückstrahlern, welche ja nur leuchten, wenn sie angestrahlt werden.
Vor allem verstehe ich nicht, weshalb vorne LED Gelb/Orange erlaubt ist, hinten aber LED Rot verboten. Hinten wäre LED Orange angeblich auch ok.
Ich weiß, dass dieses Thema hier schon öfter besprochen wurde, möchte es aber doch nochmal angehen. Was sagt ihr dazu? Gibt es TÜV oder DEKRA Leute die so etwas abnehmen und bestätigen? Ist diese sicherheitsrelevante Beleuchtung tatsächlich verboten?
Ich werde die Tage noch zu DEKRA fahren und schauen, was die sagen? Auf jeden Fall werde ich vorerst damit rumfahren, ich kann keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und insbesondere für Fußgänger etc. erkennen. Im Gegenteil. Das Fahrzeug ist im Dunkeln perfekt beleuchtet und frühzeitig erkennbar, vor allem eben von der Seite.
Danke für eure Erfahrungen, Meinungen und Tipps.
Grüße aus dem Schwarzwald
Hardy