Nur bis 6 Monate, dann kommt die Beweislastumkehr - ab da muß der Käufer das nachweisen oder schlüssig darlegen.
Edit: In den meisten Fällen ist das bei Gebrauchsgegenständen kein Problem. Niemand wird bei einer Waschmaschine, deren Antriebsmotor nach 18 Monaten kaputt geht, annehmen, daß das auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sein könnte. Im konkreten Fall würde ich das ähnlich sehen - der Kühler wird ja nicht verschraubt, sondern nur in den Rahmen eingelegt.
Edit: In den meisten Fällen ist das bei Gebrauchsgegenständen kein Problem. Niemand wird bei einer Waschmaschine, deren Antriebsmotor nach 18 Monaten kaputt geht, annehmen, daß das auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sein könnte. Im konkreten Fall würde ich das ähnlich sehen - der Kühler wird ja nicht verschraubt, sondern nur in den Rahmen eingelegt.
Viele Grüße, Martin
18436572
18436572