03.12.2019, 23:01
Moin Denny,
Nichts für ungut, aber ich habe nur die rechtliche Situation und damit den legalen Handlungsspielraum skizziert ... Das sind keine Vermutungen, daß kann man alles nachlesen.
Ein Bauteil was erstmalig für den Betrieb freigegeben wird, muss seine sinngemäße Funktion belegen. Bei ner Felge ist das die Tragfähigkeit. Der Prüfer kann nur mit hinreichendem Beleg das Bauteil freigeben. Dieser Beleg kann eine ABE, ein Bauteil Gutachten oder eine Einzelprüfung sein.
Über die Art der notwendigen Einzelprüfung entscheidet der Prüfer und begibt sich auf dünnes Eis -- und genau dort liegt der Haken.
Beispiel Motorrad Hochschulterfelgen. Original von Borrani mit Bauteil Prüfung in den 50/60ern. Als Borrani Pleite geht, übernimmt Akront die Formen und baut die gleiche Felge weiter, nur mit anderer Kennzeichnung. Immer noch mit Bauteil Prüfung. Dann geht Akront pleite und Morad übernimmt die Felgen -- jetzt keine Bauteilfreigabe mehr, wird aber trotzdem eingetragen, weil viele Prüfer Borrani und Akront kennen. Vor etwa 10Jahren fing es an, daß Prüfer das nicht mehr eingetragen haben -- da half evtl. noch das Gutachten von einem Freund, aber Mal ehrlich: geprüft wurde die schon lang nicht mehr. Inzwischen ist damit mehr oder weniger Schluss -- warum wohl? Die Unternehmen haben kein Bock auf die etwas und verhindern das über interne Audits.
So: die Borrani Felgen gibt's immer noch, diesmal no Name. Angeblich immer noch die Borrani Formen und es gibt tatsächlich Prüfer, die die eintragen -- allerdings völlig ohne Grundlage. Höchst fragwürdig.
Ich nutze die Borrani Replikas auf einer Sandbahn Rennmaschine, sehen gut aus. Ich würde sie nicht auf der Straße fahren.
Da wir aber alle gerne verrückte Teile eingetragen lassen würden, klär uns dich bitte auf, wieso man die ohne Prüfung eingetragen bekommt. Und nicht weil Du jemanden kennst, bei dem das geht ... wir wollen es ja auch woanders eintragen lassen.
Viele Grüße
Ralf
Nichts für ungut, aber ich habe nur die rechtliche Situation und damit den legalen Handlungsspielraum skizziert ... Das sind keine Vermutungen, daß kann man alles nachlesen.
Ein Bauteil was erstmalig für den Betrieb freigegeben wird, muss seine sinngemäße Funktion belegen. Bei ner Felge ist das die Tragfähigkeit. Der Prüfer kann nur mit hinreichendem Beleg das Bauteil freigeben. Dieser Beleg kann eine ABE, ein Bauteil Gutachten oder eine Einzelprüfung sein.
Über die Art der notwendigen Einzelprüfung entscheidet der Prüfer und begibt sich auf dünnes Eis -- und genau dort liegt der Haken.
Beispiel Motorrad Hochschulterfelgen. Original von Borrani mit Bauteil Prüfung in den 50/60ern. Als Borrani Pleite geht, übernimmt Akront die Formen und baut die gleiche Felge weiter, nur mit anderer Kennzeichnung. Immer noch mit Bauteil Prüfung. Dann geht Akront pleite und Morad übernimmt die Felgen -- jetzt keine Bauteilfreigabe mehr, wird aber trotzdem eingetragen, weil viele Prüfer Borrani und Akront kennen. Vor etwa 10Jahren fing es an, daß Prüfer das nicht mehr eingetragen haben -- da half evtl. noch das Gutachten von einem Freund, aber Mal ehrlich: geprüft wurde die schon lang nicht mehr. Inzwischen ist damit mehr oder weniger Schluss -- warum wohl? Die Unternehmen haben kein Bock auf die etwas und verhindern das über interne Audits.
So: die Borrani Felgen gibt's immer noch, diesmal no Name. Angeblich immer noch die Borrani Formen und es gibt tatsächlich Prüfer, die die eintragen -- allerdings völlig ohne Grundlage. Höchst fragwürdig.
Ich nutze die Borrani Replikas auf einer Sandbahn Rennmaschine, sehen gut aus. Ich würde sie nicht auf der Straße fahren.
Da wir aber alle gerne verrückte Teile eingetragen lassen würden, klär uns dich bitte auf, wieso man die ohne Prüfung eingetragen bekommt. Und nicht weil Du jemanden kennst, bei dem das geht ... wir wollen es ja auch woanders eintragen lassen.
Viele Grüße
Ralf