28.03.2019, 22:42
Laut TÜV Nord gilt als Richtlinie bei der Beurteilung von abweichenden Reifendimensionen folgende Regel: Der Abrollumfang darf nicht mehr als 4% kleiner als der der kleinsten und nicht mehr als 1% größer als der der größten in der Betriebserlaubnis genehmigte Reifendimension sein.
Als wir in den Niederlanden wohnten, haben wir auch deutlich größere Reifen auf unserer Hinterachse unseres SLK montiert (in NL kräht da kein Hahn nach und auch der "TÜV" nicht).
Den elektronischen Helferlein war es egal.
Als wir in den Niederlanden wohnten, haben wir auch deutlich größere Reifen auf unserer Hinterachse unseres SLK montiert (in NL kräht da kein Hahn nach und auch der "TÜV" nicht).
Den elektronischen Helferlein war es egal.
Gruß
Götz
Götz