19.09.2018, 21:39
Moin aus "Süddänemark",
@tomes 30000
wenn man die angesprochene Sicherung (bis Bj. 2018 die Sicherung Nr.42) entfernt, dann wird das Auspuffgeräusch nur im zulassungsrechtlich in Deutschland oder der EU relevanten Messbereich lauter, weil die Klappen sich dann nicht verschließen.
Diese Auspuffklappen stehen sonst eh immer auf.
Außer in dem gerade angesprochenen Messbereich, der sich, wenn ich mich richtig erinnere, etwa zwischen 50 km/h und 70 km/h befindet. Simuliert bei einer Messung als Innenstadtbereich. Soll innerorts leiser sein.
Ergo wird das Fahrzeug dann ohne KLappenaktion auch nur in diesem Geschwindigkeitsbereich lauter. In allen anderen Bereichen verändert sich vom Geräusch nichts.
Daher ist von Dir, tomes3000, keine durchgehende Veränderung bemerkbar.
Im übrigen würde ich, das ist auch schon hier im Forum erwähnt worden, gerade in Mannheim, eine defekte Sicherung einbauen.
Hat den Hintergrund hinsichtlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit und würde sich im Falle der Ahndung als Ordnungswidrigkeit auf die Strafzumessung und ein mögliches Bußgeld ("Verschlechterung des Abgasverhaltens = erlöchen der ABE") auswirken.
Einfach ausgedrückt. Es schon ein Unterschied ob man mit Wissen und Wollen, also vorsätzlich mit einer defekten Glühlampe losfährt oder ob diese unbemerkt während der Fahrt defekt gegangen ist. Logisch, oder.
Gruß,
Rocketman
@tomes 30000
wenn man die angesprochene Sicherung (bis Bj. 2018 die Sicherung Nr.42) entfernt, dann wird das Auspuffgeräusch nur im zulassungsrechtlich in Deutschland oder der EU relevanten Messbereich lauter, weil die Klappen sich dann nicht verschließen.
Diese Auspuffklappen stehen sonst eh immer auf.
Außer in dem gerade angesprochenen Messbereich, der sich, wenn ich mich richtig erinnere, etwa zwischen 50 km/h und 70 km/h befindet. Simuliert bei einer Messung als Innenstadtbereich. Soll innerorts leiser sein.
Ergo wird das Fahrzeug dann ohne KLappenaktion auch nur in diesem Geschwindigkeitsbereich lauter. In allen anderen Bereichen verändert sich vom Geräusch nichts.
Daher ist von Dir, tomes3000, keine durchgehende Veränderung bemerkbar.
Im übrigen würde ich, das ist auch schon hier im Forum erwähnt worden, gerade in Mannheim, eine defekte Sicherung einbauen.
Hat den Hintergrund hinsichtlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit und würde sich im Falle der Ahndung als Ordnungswidrigkeit auf die Strafzumessung und ein mögliches Bußgeld ("Verschlechterung des Abgasverhaltens = erlöchen der ABE") auswirken.
Einfach ausgedrückt. Es schon ein Unterschied ob man mit Wissen und Wollen, also vorsätzlich mit einer defekten Glühlampe losfährt oder ob diese unbemerkt während der Fahrt defekt gegangen ist. Logisch, oder.
Gruß,
Rocketman
Hinweis: Personen mit einem übertriebenen Sicherheitsbedürfnis sollten besser das Corvettefahren unterlassen!