20.06.2018, 11:38
(20.06.2018, 01:01)HaSi schrieb: Also es ist eine klare Sache. Rote Blinker sind bei Autos nach Baujahr 1972 nicht mehr zugelassen. Das ist auch keine Ländersache, sondern bundesweit so.
Das ist schlicht falsch. Zunächst einmal sind rote Blinker bis EZ 31.12.1969 völlig ohne Ausnahmen zulässig. Ab EZ 01.01.1970 braucht man dafür eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO. In dieser Norm sind explizit u.a. die obersten Landesbehörden als diejenigen genannt, die befugt sind solche Ausnahmen zu erteilen. Und so kommt es wie hier schon mehrfach dargestellt, dass es in Bundesland A problemlos Genehmigungen für rote Blinker gibt und in Bundesland B eben nicht. Wenn innerhalb eines Bundeslands mehrere Einrichtungen befugt sind solche Ausnahmen zu erteilen kann die Vergabe dieser Ausnahmen sogar innerhalb von Bundesländern uneinheitlich sein. Gleiches gilt für die Erteilung von verkleinerten Kennzeichen etc. und alle anderen Ausnahmen der Zulassungsnormen.
Es gab und gibt auch heute noch die Möglichkeit fabrikneue Fahrzeuge mit roten Blinkern in Deutschland rechtskräftig zuzulassen. Man braucht dazu nur ein entsprechendes Gutachten von TÜV bzw. DEKRA im Rahmen der §21 Abnahme und eine Zulassungsbehörde die eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt, idealerweise räumlich und zeitlich unbeschränkt. Denn: Ausnahmegenehmigungen können z.B. auch an den Zulassungsbezirk gebunden werden, d.h. bei Ummeldung in einen anderen Kreis erlischt diese.
2012 Cadillac CTS-V Sedan, M6