28.07.2017, 10:21
Es gibt schon innerhalb der EU sehr unterschiedliche Auffassungen diesbezüglich.
Zumindest wenn ich an einen Fall denke der vor einiger Zeit durch die Presse ging.
Da wurde einem Deutschen sein Porsche gestohlen, also nicht unterschlagen. Später entdeckte er ihn in Belgien.
Der neue Besitzer hatte ihn nachweislich gekauft. Anders als in D kann man dort anscheinend auch an Diebesgut Eigentum erwerben. Der Deutsche Ex-Besitzer guckt in die Röhre.
Aber zurück zum Unterschlagungsfall. Wenn ein Krimineller einen Mietwagen unterschlägt, und ihn mir mit gut gefälschten Papieren verkauft, kann ich also tatsächlich an diesem Fahrzeug Eigentum erwerben?
Knut
Zumindest wenn ich an einen Fall denke der vor einiger Zeit durch die Presse ging.
Da wurde einem Deutschen sein Porsche gestohlen, also nicht unterschlagen. Später entdeckte er ihn in Belgien.
Der neue Besitzer hatte ihn nachweislich gekauft. Anders als in D kann man dort anscheinend auch an Diebesgut Eigentum erwerben. Der Deutsche Ex-Besitzer guckt in die Röhre.
Aber zurück zum Unterschlagungsfall. Wenn ein Krimineller einen Mietwagen unterschlägt, und ihn mir mit gut gefälschten Papieren verkauft, kann ich also tatsächlich an diesem Fahrzeug Eigentum erwerben?

Knut