26.07.2017, 10:44
Zitat:Original von meStefan
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man nur froh sein, wenn man Auto, Schlüssel und Brief jemandem z.B. Zum anmelden des Autos überlassen hat, wenn er es nicht statt dessen verkauft.
Und trotz dem m.M. nach illegalen Handeln, wird der Käufer legal Eigentümer?!?
Also stimmt der Spruch auch hier "recht haben und Recht bekommen..."
Ich hoffe wir werden hier erfahren, wie das ausgegangen ist!
Wünsche viel Erfolg!
Ich würde jetzt wohl eher die außergerichtliche Einigung vorziehen!
1. Die, die anmelden, haben meistens zwar die Papiere, aber nicht das Auto. Das wird dann schwierig.
2. Nochmal, an unterschlagenen Gegenständen kann man gutgläubig Eigentum vom Nichtberechtigten erwerben, daran ändert weder Dein Unverständnis, noch der dann immer verwendete Allgemeinplatz etwas.
3. Der Aufruf zur "außergerichtlichen Einigung" mit dem Knüppel kann nicht Dein Ernst sein. Wenn möchtest Du verprügeln, die Witwe, die vielleicht gar nichts wußte, den Käufer der mit seinem sauer verdienten Geld rechtmäßig Eigentum erworben hat oder soll sich der Themenstarter mit dem Knüppel selber an den Schädel hauen?
Kopfschüttelnden Gruß
Edgar