25.07.2017, 15:47
Zitat:Original von Scorpion
Eine zufällig gefundene Geldbörse wird schon dadurch unterschlagen,
dass man sie einsteckt (Fundunterschlagung), selbst in der Absicht sie zurückzugeben.
Was ist daran freiwillig?
Grüße
Mache Sachen wollt Ihr aber auch nicht verstehen, oder?
Der Besitzwechsel, der einer Unterschlagung vorausgeht, ist freiwillig durch den Eigentümer erfolgt, weshalb er, wie JR schon schrieb, schlechter gestellt ist als das Opfer eines Diebstahls. Was ist freiwillig wenn der Eigentümer seine Geldbörse verliert, die sich dann ein Dritter aneignet?
Gruß
Edgar