23.07.2017, 19:06
Selbst wenn zum Zeitpunkt des Todes die Fahrzeugpapiere beim Verstorbenen lagen zbs. um einen Zulassungsdienst oder Abmeldung zu tätigen, was ja auch nicht lebensfremd ist, kann damit sicher nicht Erbmasse begründet werden.
Der legitime Halter / Eigentümer kann diese Eigenschaft nicht einfach verlieren, ohne das nachvollziehbare Akte geschehen wie zbs. KV. Andersrum kann keiner nur durch Erlangung von Gegenstand und papier Eigentum am Objekt erlangen, wenn der erste Vorgang schon nicht legitim nachvollzogen werden kann- vom Bestreiter/Forderer.
Das alles langt immer nur für den ersten Augenschein-also zbs. ohne das jemand den Besitz bestreitet, nimmt man an, dass dieser dem derzeitigen Besitzer zugehörig ist.
Wird das in Abrede gestellt geht es um die Beweislage usw.
In dem Moment muß der legitime Eigentümer halt die Sachlage darstellen, wie es zum Anschein eines Übergangs kommen konnte.
Wie gesagt, ohne tatsächliche Akte kann man eigentlich nicht Eigentümer werden, wenn der legitime Eigentümer das bestreitet.
So könnten sonst Diebe mittels Einbruch im Autohaus und Erlangung der Papiere von Autos ebenfalls Eigentümer werden, was sie ja an anderer Stelle dann für den ersten Augenschein wären. Aber das ist legal sonst nicht möglich. Auch nicht, wenn keine Straftat wie im vorliegenden Fall vorliegt.
der Eigentümer muß seine Eigentümerschaft dem aktuellen Halter gegenüber kundtun und sogleich ermitteln, von wem dieser erworben hat. Gesetzlich ist es so, dass die Kette zurückverfolgt wird und alle das Erhaltene zurückgeben müssen- normaler weise-.
Der legitime Halter / Eigentümer kann diese Eigenschaft nicht einfach verlieren, ohne das nachvollziehbare Akte geschehen wie zbs. KV. Andersrum kann keiner nur durch Erlangung von Gegenstand und papier Eigentum am Objekt erlangen, wenn der erste Vorgang schon nicht legitim nachvollzogen werden kann- vom Bestreiter/Forderer.
Das alles langt immer nur für den ersten Augenschein-also zbs. ohne das jemand den Besitz bestreitet, nimmt man an, dass dieser dem derzeitigen Besitzer zugehörig ist.
Wird das in Abrede gestellt geht es um die Beweislage usw.
In dem Moment muß der legitime Eigentümer halt die Sachlage darstellen, wie es zum Anschein eines Übergangs kommen konnte.
Wie gesagt, ohne tatsächliche Akte kann man eigentlich nicht Eigentümer werden, wenn der legitime Eigentümer das bestreitet.
So könnten sonst Diebe mittels Einbruch im Autohaus und Erlangung der Papiere von Autos ebenfalls Eigentümer werden, was sie ja an anderer Stelle dann für den ersten Augenschein wären. Aber das ist legal sonst nicht möglich. Auch nicht, wenn keine Straftat wie im vorliegenden Fall vorliegt.
der Eigentümer muß seine Eigentümerschaft dem aktuellen Halter gegenüber kundtun und sogleich ermitteln, von wem dieser erworben hat. Gesetzlich ist es so, dass die Kette zurückverfolgt wird und alle das Erhaltene zurückgeben müssen- normaler weise-.