06.02.2017, 22:57
Ja in diesem Fall würde es was bringen.
Der TE sprach von seiner Borla Stinger. In diesem Fall hilft ihm eine Eintragung von 94db nichts.
Im Falle einer Kontrolle hätte er eine nicht eingetragene Auspuffanlage. Unabhängig von der Schallmessung wäre eine Beschlagnahmung vor Gericht standhaft. Egal ob er 90 oder 100db bei 4000U/min produziert.
Die Strafe für die nicht eingetragene Anlage ist verhältnismäßig gering. Dennoch behilft sich die Polizei in dem sie dein Auto abschleppen lässt und dir damit eins reinwürgt. Und mit einer Borla Stinger kommst du dagegen nicht an. Auch wenn du die Geräuschmessung bestehen würdest, zahlst du dennoch das Abschlepppen und das Gutachten.
Der TE sprach von seiner Borla Stinger. In diesem Fall hilft ihm eine Eintragung von 94db nichts.
Im Falle einer Kontrolle hätte er eine nicht eingetragene Auspuffanlage. Unabhängig von der Schallmessung wäre eine Beschlagnahmung vor Gericht standhaft. Egal ob er 90 oder 100db bei 4000U/min produziert.
Die Strafe für die nicht eingetragene Anlage ist verhältnismäßig gering. Dennoch behilft sich die Polizei in dem sie dein Auto abschleppen lässt und dir damit eins reinwürgt. Und mit einer Borla Stinger kommst du dagegen nicht an. Auch wenn du die Geräuschmessung bestehen würdest, zahlst du dennoch das Abschlepppen und das Gutachten.