04.11.2016, 19:23
Den Reifen reparieren lassen und zwar vom Fachmann.
Und laßt Euch nicht erzählen, daß wäre nicht erlaubt oder wäre ein Risiko. Es ist weder verboten noch risikobehaftet, wenn man es richtig macht.
Die Richtlinie und der §36 StVZO sagen auch nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex des zu reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht und damit ist eine Reparatur von Reifen bis hin zum Geschwindigkeitsindex Y bzw. ZR nicht verboten, da sie technisch so zu machen ist, daß der Reifen ohne Bedenken weiter sorglos zu fahren ist.
In der Richtlinie wird nur die Schadengröße eingeschränkt. Reifen von Krafträdern im Laufflächenbereich bis maximal 6mm Schadensausdehnung können mit Kombi-Reparaturkörpern durchgeführt werden. Außerhalb des Laufflächenbereichs dürfen Kraftradreifen nicht repariert werden. Bei PKW-Reifen gilt für Laufflächenschäden und Kombi-Reparaturkörper das Gleiche wie bei Kraftradreifen, aber auch außerhalb der Lauffläche sind Reparaturen durch Vulkanisation erlaubt.
Das erfordert durch das Reinigen der Schadenstelle (Absatz 3.4) und ein Verschließen des Schadenskanals und das Anbringen eines Reparaturpflasters auf der Reifeninnenseite (Absatz 4). Abdichtungen durch das Einschieben eines Gummipfropfens von außen sind verboten, ebenso wie das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens.
Gruß
Edgar
Und laßt Euch nicht erzählen, daß wäre nicht erlaubt oder wäre ein Risiko. Es ist weder verboten noch risikobehaftet, wenn man es richtig macht.
Die Richtlinie und der §36 StVZO sagen auch nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex des zu reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht und damit ist eine Reparatur von Reifen bis hin zum Geschwindigkeitsindex Y bzw. ZR nicht verboten, da sie technisch so zu machen ist, daß der Reifen ohne Bedenken weiter sorglos zu fahren ist.
In der Richtlinie wird nur die Schadengröße eingeschränkt. Reifen von Krafträdern im Laufflächenbereich bis maximal 6mm Schadensausdehnung können mit Kombi-Reparaturkörpern durchgeführt werden. Außerhalb des Laufflächenbereichs dürfen Kraftradreifen nicht repariert werden. Bei PKW-Reifen gilt für Laufflächenschäden und Kombi-Reparaturkörper das Gleiche wie bei Kraftradreifen, aber auch außerhalb der Lauffläche sind Reparaturen durch Vulkanisation erlaubt.
Das erfordert durch das Reinigen der Schadenstelle (Absatz 3.4) und ein Verschließen des Schadenskanals und das Anbringen eines Reparaturpflasters auf der Reifeninnenseite (Absatz 4). Abdichtungen durch das Einschieben eines Gummipfropfens von außen sind verboten, ebenso wie das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens.
Gruß
Edgar