04.11.2016, 00:36
Servus,
Das Thema muss eigentlich für alle Corvette Besitzer in "Felix Austria" von Interesse sein (ausser Xenon-bestückte bis C6):
Ich besitze seit 2008 eine C5 die erstmalig in BRD zugelassen und 2003 nach Österreich kam.
Ausgeliefert von GM Europa in EU Ausführung.
Jetzt bei der aktuellen §57 Überprüfung wurde die Abnahme verweigert das die Corvette keine
LWR hat.
Bei der Typisierung und auch nachfolgenden TÜV's (incl. ÖAMTC und ARBÖ) war das nie ein Grund zur Beanstandung.
In der BRD gibt es für diese Fahrzeuge (Lamborgini, Dodge Viper, Corvetten) eine Ausnahmebestimmung Aufgrund der Bauweise (Neigungswinkel unter 1%).
Meine Recherchen ergaben daß die C5 und auch die C6 (ohne Xenon) nie mit LWR gebaut wurde.
Nun meine Frage:
Hatte jemand in Österreich schon das gleiche Problem und wie gelöst ?
ODER
hat jemand eine solche Ausnahme im Typenschein vermerkt und kann mir eine Kopie dieser Eintragung zukommen lassen ?
Besten Dank im Voraus
Johann
Das Thema muss eigentlich für alle Corvette Besitzer in "Felix Austria" von Interesse sein (ausser Xenon-bestückte bis C6):
Ich besitze seit 2008 eine C5 die erstmalig in BRD zugelassen und 2003 nach Österreich kam.
Ausgeliefert von GM Europa in EU Ausführung.
Jetzt bei der aktuellen §57 Überprüfung wurde die Abnahme verweigert das die Corvette keine
LWR hat.
Bei der Typisierung und auch nachfolgenden TÜV's (incl. ÖAMTC und ARBÖ) war das nie ein Grund zur Beanstandung.
In der BRD gibt es für diese Fahrzeuge (Lamborgini, Dodge Viper, Corvetten) eine Ausnahmebestimmung Aufgrund der Bauweise (Neigungswinkel unter 1%).
Meine Recherchen ergaben daß die C5 und auch die C6 (ohne Xenon) nie mit LWR gebaut wurde.
Nun meine Frage:
Hatte jemand in Österreich schon das gleiche Problem und wie gelöst ?
ODER
hat jemand eine solche Ausnahme im Typenschein vermerkt und kann mir eine Kopie dieser Eintragung zukommen lassen ?
Besten Dank im Voraus
Johann