13.09.2016, 11:48
hi,
kurzer zwischenstand: die bündelungsbehörden sind in hessen nicht für die landkreise: lahn-dill und hochtaunus zuständig. bei diesen beiden landkreisen machen die eintragung, wie früher überall, die zulassungsstellen selbst.
mit meiner zulassungsstelle in wetzlar bin ich in kontakt und werde weiter berichten.
peter
kurzer zwischenstand: die bündelungsbehörden sind in hessen nicht für die landkreise: lahn-dill und hochtaunus zuständig. bei diesen beiden landkreisen machen die eintragung, wie früher überall, die zulassungsstellen selbst.
mit meiner zulassungsstelle in wetzlar bin ich in kontakt und werde weiter berichten.
peter