17.08.2016, 19:53
Zitat:Original von RainerR
Der TÜV, übrigens die TYP-Prüfstelle für NRW in Essen Kray, fuhr dann das Fahrzeug auf dem Testgelände von VW in Ehra-Lessin 1 ganze Woche Probe. Dabei wurden neben Hochgeschwindigkeitstests auch Tests in schwierigen Kurvenfolgen gefahren, und zwar bei maximaler Geschwindigkeit und maximaler Beladung, also dem zulässigen Gesamtgewicht.
Gruss RainerR
Rainer,
Deine Testfahrten über eine ganze Woche haben doch einen ganz anderen Hintergrund.
Na klar muß man das tun, wenn man ein Gutachten über eine Felge erstellen will , die die Spurbreite verändert.
Das ist der Fall, wenn die Spurbreite um mehr als 2% von der Serie abweicht.
Beispiel 2% : 1500mm Spurbreite = +- 30mm. Das ist das Maß von z.B. 15er Distanzen pro Seite.
Oder auch einer ET-Veränderung zur Serie um 15mm.
Wenn sich die Spurbreite um mehr als diese 2% verändert, müßen diese Tests gefahren werden.
Und hier liegt dein Denkfehler.
Bein den Test, den du beschrieben hast wird nicht die Felge getestet, sondern das Fahrzeug bzw. das Fahrwerk
ob es mit der veränderten Spurbreite ( über 2% ) klar kommt.
Hierbei wird das Fahrwerk auf Festigkeit getestet und nicht die Felge.
Die hat beim Impact-Test schon mehr auf die Mütze bekommen als auf der Strasse möglich ist.
Und nochmal.
Wenn alles passt, ist eine Eintragung mit Festigkeitsgutachten kein Problem.
Aber nur innerhalb der 2% .