17.08.2016, 00:30
Was soll das denn ???
Felgen mit Festigkeitsgutauchten eintragen ??
Absolute Lebensgefahr ??
Eintragung nur mit TÜV-Gutachten ???
Und, und, und.
Darum gehts :
Ein Festigkeitgutachten ist die erste Voraussetzung für die Erstellung eines sogenannten TÜV-Gutachten.
Man bezeichnet es auch als Impact-Test.
Wie der Name schon sagt, wird dabei die Felge zerstört.
Der Test wird dabei auf speziellen Prüfvorichtungen durchgeführt.
Dabei wird noch ein Reifen mit dem kleinsten, möglichen Querschnitt montiert,
da damit die Belastung der Felge am Größten ist.
Beim Test wird eine Felge mit den Maßen xyz als erstes bis zur Verformungsgrenze belastet.
Die Verformungsgrenze ist die Belastung, an der die Felge bei Entlastung nicht mehr in ihre
ursprüngliche Form zurück geht.
Anschließend wird die Felge bis zur Bruchgrenze belastet.
Aus den Meßwerten wir die maximale Tragfähigkeit berechnet.
Ändert sich zB. die ET oder der Lochkeis, ist eine neuer Test mit neuem Festigkeitsgutachten erforderlich.
Im Festigkeitsgutachten würde dann zB. u.a. stehen:
Felge Sowieso
12x20
ET 59
Lochkreis 120,65
Zentrierbohrung 60,7
Tragfähigkeit 750kg
usw.
So.
Damit hat die Felge alles was sie braucht, um sie auf ein Fahrzeug mit entsprechender Anbindung usw. montieren zu können.
Nun geht es zur Erstellung des TÜV-Gutachtens. ( Es geht aber auch bestens ohne. Unten mehr )
Der TÜV-Gutachtenersteller hat nun eine Felge vorliegen, die mit den erforderlichen Daten auf Festigkeit geprüft wurde.
Der Antragsteller möchte ein Gutachten für zB. Fahrzeughersteller S und dem Modell ABC erstellt haben.
Die Arbeit beginnt.
Alle ABC-Modelle prüfen ob es bei den unterschiedlichen Ausstattungen wie
z.B., Motor, Getriebe, Achslasten usw. Unterschiede gibt wie :
Spurbreite ( wegen der zulässigen Abweichung von 2% . Wichtig bei der ET )
Freigang der unterschiedlichen Bremsen.
Unterschiedliche Reifengrößen.
usw.
Jeder Variante muß geprüft und begutachtet werden.
Man muß schon rechnen, ob sich ein solches Gutachten bei kleinen Stückzahlen wirklich lohnt.
Aber dafür gibt es immer noch die Einzelabnahme mit einem Festigkeitsgutachten.
Man benötigt dafür nur einen Prüfer, der das umsetzt was er gelernt hat. "Ein Fahrzeug zu begutachten" .
Er erstellt ein Gutachten für ein einziges Fahrzeug ,und nicht für eine komplette Modellreihe.
Er macht eine Einzelabnahme bei der er z.B.
die Felge auf Maße,Traglast, Anbindung, Freigang der Bremse , und ,und, überprüft.
Nichts anderes als bei einem TÜV-Gutachten.
Nur für ein Fahrzeug.
Alles eintragen und gut ist.
Felgen mit Festigkeitsgutauchten eintragen ??
Absolute Lebensgefahr ??
Eintragung nur mit TÜV-Gutachten ???
Und, und, und.
Darum gehts :
Ein Festigkeitgutachten ist die erste Voraussetzung für die Erstellung eines sogenannten TÜV-Gutachten.
Man bezeichnet es auch als Impact-Test.
Wie der Name schon sagt, wird dabei die Felge zerstört.
Der Test wird dabei auf speziellen Prüfvorichtungen durchgeführt.
Dabei wird noch ein Reifen mit dem kleinsten, möglichen Querschnitt montiert,
da damit die Belastung der Felge am Größten ist.
Beim Test wird eine Felge mit den Maßen xyz als erstes bis zur Verformungsgrenze belastet.
Die Verformungsgrenze ist die Belastung, an der die Felge bei Entlastung nicht mehr in ihre
ursprüngliche Form zurück geht.
Anschließend wird die Felge bis zur Bruchgrenze belastet.
Aus den Meßwerten wir die maximale Tragfähigkeit berechnet.
Ändert sich zB. die ET oder der Lochkeis, ist eine neuer Test mit neuem Festigkeitsgutachten erforderlich.
Im Festigkeitsgutachten würde dann zB. u.a. stehen:
Felge Sowieso
12x20
ET 59
Lochkreis 120,65
Zentrierbohrung 60,7
Tragfähigkeit 750kg
usw.
So.
Damit hat die Felge alles was sie braucht, um sie auf ein Fahrzeug mit entsprechender Anbindung usw. montieren zu können.
Nun geht es zur Erstellung des TÜV-Gutachtens. ( Es geht aber auch bestens ohne. Unten mehr )
Der TÜV-Gutachtenersteller hat nun eine Felge vorliegen, die mit den erforderlichen Daten auf Festigkeit geprüft wurde.
Der Antragsteller möchte ein Gutachten für zB. Fahrzeughersteller S und dem Modell ABC erstellt haben.
Die Arbeit beginnt.
Alle ABC-Modelle prüfen ob es bei den unterschiedlichen Ausstattungen wie
z.B., Motor, Getriebe, Achslasten usw. Unterschiede gibt wie :
Spurbreite ( wegen der zulässigen Abweichung von 2% . Wichtig bei der ET )
Freigang der unterschiedlichen Bremsen.
Unterschiedliche Reifengrößen.
usw.
Jeder Variante muß geprüft und begutachtet werden.
Man muß schon rechnen, ob sich ein solches Gutachten bei kleinen Stückzahlen wirklich lohnt.
Aber dafür gibt es immer noch die Einzelabnahme mit einem Festigkeitsgutachten.
Man benötigt dafür nur einen Prüfer, der das umsetzt was er gelernt hat. "Ein Fahrzeug zu begutachten" .
Er erstellt ein Gutachten für ein einziges Fahrzeug ,und nicht für eine komplette Modellreihe.
Er macht eine Einzelabnahme bei der er z.B.
die Felge auf Maße,Traglast, Anbindung, Freigang der Bremse , und ,und, überprüft.
Nichts anderes als bei einem TÜV-Gutachten.
Nur für ein Fahrzeug.
Alles eintragen und gut ist.