10.04.2015, 14:16
... du kannst keine Eichung nachholen. Entweder der Vorwurf wurde mit einem geeichten System aufgezeichnet oder er ist hinfällig. Weil der Prüfer nicht feststellen kann, in welchem Zustand sich die Anlage bei der Aufzeichnung befand. Nur ein zuvor geeichtes und ggf. plombiertes System, das sich nach einer zusätzlichen Prüfung (falls die Eichung bzw. der Zustand angezweifelt wird) noch immer im Bereich der Eichgrenzen bewegt, wird als aussagekräftig (und ggf. beweiskräftig) anerkannt.
Recht und Gesetz muss eben nicht immer was mit Logik oder gesundem Menschenverstand zu tun haben...
Viele Grüße, Mirko
Recht und Gesetz muss eben nicht immer was mit Logik oder gesundem Menschenverstand zu tun haben...
Viele Grüße, Mirko