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Missbrauch ist strafbar! - Druckversion

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Missbrauch ist strafbar! - pschaaf - 08.04.2015

Wofür man die C7 nicht alles (miss)brauchen kann:

https://www.corvetteforum.com/articles/texas-sheriffs-office-uses-corvette-feature-catch-illegal-street-racers/?newsletter

Gruß
Peter


RE: Missbrauch ist strafbar! - goldi - 08.04.2015

Tja die Amis Kopfschütteln Kopfschütteln


Nutzbare Idee? - Ty Judge - 08.04.2015

Welch ein Glück, das eine C7 nicht ins Budget der hiesigen Sheriffs passt. Blaulicht


- JR - 08.04.2015

Wäre hierzulande - weil nicht geeicht und amtlich geprüft - eh nicht zulässig.

Gruß

JR


- Elton1 - 08.04.2015

Typisch Amis Kopfschütteln


- C-556 - 09.04.2015

JR, das ist eine interessante Frage mit der Eichung...

Wenn also jemand, mit Dashcam oder dem eingebauten System von Chevi etwas aufnimmt, was dann als nicht geeicht gilt, dann sei doch die Frage erlaubt, warum nicht anschliessend einige Eichfahrten unternommen werden sollten.
Wenn dann also eine Standardabweichung von X Km/h festgestellt wird, (falls überhaupt da oft GPS Messung) dann sollte doch die alte Regel gelten, dass ein Konstantfehler kein Fehler mehr ist, oder?? Grübeln

Wäre mal interessant darüber nachzudenken. Grübeln


- cooper - 10.04.2015

... du kannst keine Eichung nachholen. Entweder der Vorwurf wurde mit einem geeichten System aufgezeichnet oder er ist hinfällig. Weil der Prüfer nicht feststellen kann, in welchem Zustand sich die Anlage bei der Aufzeichnung befand. Nur ein zuvor geeichtes und ggf. plombiertes System, das sich nach einer zusätzlichen Prüfung (falls die Eichung bzw. der Zustand angezweifelt wird) noch immer im Bereich der Eichgrenzen bewegt, wird als aussagekräftig (und ggf. beweiskräftig) anerkannt.

Recht und Gesetz muss eben nicht immer was mit Logik oder gesundem Menschenverstand zu tun haben...

Viele Grüße, Mirko


- JR - 10.04.2015

Manchmal ist das auch gut so! Großes Grinsen

Gruß

JR


- maseratimerlin - 10.04.2015

Zitat:Original von JR
Wäre hierzulande - weil nicht geeicht und amtlich geprüft - eh nicht zulässig.

Gruß

JR

Nicht richtig so, Jürgen und Mirko.

Vielfach wird ein Geschwindigkeitsverstoß dadurch festgestellt, dass Polizeibeamte in gleichbleibendem Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und ihre vom Tacho abgelesenen Wahrnehmungen ohne irgendwelche zusätzlichen Beweisdokumentationen später als Zeugen bestätigen.

Dabei ist mit folgenden - zu Toleranzabzügen führenden - Fehlerquellen zu rechnen:

Fehlerquellen im Tachometer
Eigenfehler des "justierten Tachometers"
Fehlerquellen des Fahrzeugs
Ablesefehler
Fehler durch Abstandsveränderungen

Je nachdem, zu welcher Tageszeit, unter welchen Witterungsbedingungen oder ob mit oder ohne geeichten Tacho des Polizeifahrzeugs die entsprechenden Feststellungen getroffen werden, wird den nicht gänzlich zu vermeidenden Unsicherheitsfaktoren mit einem unterschiedlich hohen Toleranzabzug zu begegnen versucht.

Bei nicht justiertem und nicht geeichten Tacho wird überwiegend ein Toleranzabzug von 20% angenommen.

Besondere tatrichterliche Feststellungen sind erforderlich, wenn das Nachfahren bei Dunkelheit geschieht.

Gruß

Edgar


- cooper - 10.04.2015

... danke für die Ergänzung, mein Kenntnisstand war, dass dieses "Nachfahren" nur bei Fahrzeugen mit "justiertem" Tacho anerkannt wird.

Meine Anmerkung bezog sich auf's nachträgliche Eichen, wodurch nicht nachträglich ein Vorwurf "verwertbar" gemacht werden kann.

Viele Grüße, Mirko