22.07.2004, 11:46
Zitat:wer zahlt da eigentlich wenns zum unfall kommtDie gegenerische Versicherung, wenn es zum Auffahrunfall gekommen ist.
§1 der StVO sagt, dass man sein Fahrzeug immer so bewegen muß, dass es in allen möglichen Situationen zum Stehen gebracht werden kann.
Das beeinhaltet auch, damit zu rechnen, dass eine Beleuchtungs- oder Warnanlage eines anderen Fahrzeuges nicht funktionieren kann.
Grüße