28.02.2015, 16:58
Hallo,
in dem Brief ist zunächst keine Stilllegung angedroht. Vor einigen Jahren mit der Lenkradsperre (Column lock) war meiner Erinnerung nach eine Stilllegung angedroht und die Werkstatt musste die Fehlerbehebung auch an das Bundeskraftfahrzeugamt o.ä. zurückmelden. Der Fehler hätte auch dramatische Folgen haben können, während Ausfall von Abblendlicht vielleicht nicht so gravierend ist (mit Nebelscheinwerfer oder Fernlicht weiterfahren).
Dem Brief lag allerdings eine Rückantwortkarte an Klintberg bei, mit Ankreuzen: verkauft an/gestohlen/endgültig stillgelegt//verschrottet.
Was passiert, wenn man nichts machen lässt und auch diese Karte nicht zurückschickt, weiß ich nicht.
Gruß
Horst
in dem Brief ist zunächst keine Stilllegung angedroht. Vor einigen Jahren mit der Lenkradsperre (Column lock) war meiner Erinnerung nach eine Stilllegung angedroht und die Werkstatt musste die Fehlerbehebung auch an das Bundeskraftfahrzeugamt o.ä. zurückmelden. Der Fehler hätte auch dramatische Folgen haben können, während Ausfall von Abblendlicht vielleicht nicht so gravierend ist (mit Nebelscheinwerfer oder Fernlicht weiterfahren).
Dem Brief lag allerdings eine Rückantwortkarte an Klintberg bei, mit Ankreuzen: verkauft an/gestohlen/endgültig stillgelegt//verschrottet.
Was passiert, wenn man nichts machen lässt und auch diese Karte nicht zurückschickt, weiß ich nicht.
Gruß
Horst