11.01.2015, 16:26
... nach den neuen (2011) Spielregeln nicht nur möglich gewesen, sondern laut TÜV auch innerhalb der ersten zehn Kalenderjahre nach Erstzulassung tatsächlich durchgeführt worden sein. Oder die Umbauten müssen vor über 30 Jahren erfolgt sein.
Bei GFK ist der TÜV besonders "pissig", zulässig laut Anforderungskatalog (https://www.tuev-sued.de/uploads/images/...v_Sued.pdf) sind nur Motorhauben und Kotflügel aus GFK zulässig, deren Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht. Bei dem Hotrod-Motor hier unmöglich einzuhalten.
Deshalb frag ich ja so blöd, wie man mit so einem Hotrod an ein H-Gutachten kommt.
Viele Grüße, Mirko
Bei GFK ist der TÜV besonders "pissig", zulässig laut Anforderungskatalog (https://www.tuev-sued.de/uploads/images/...v_Sued.pdf) sind nur Motorhauben und Kotflügel aus GFK zulässig, deren Erscheinungsbild nicht vom Original abweicht. Bei dem Hotrod-Motor hier unmöglich einzuhalten.
Deshalb frag ich ja so blöd, wie man mit so einem Hotrod an ein H-Gutachten kommt.
Viele Grüße, Mirko