benzin siedepunkt
#9
Hi Stefan,

was dein Kuchenblech vorne betrifft, so kannst du frei wählen zwischen der länglichen, einzeiligen Variante und der eher quadratischen zweizeiligen. Die ist zwar auch nicht hübsch, verdeckt dir aber wenigstens nicht deine Nebler (weshalb ein einzeiliges eigentlich gar nicht hätte zugeteilt werden dürfen, denn die Zulassungsstelle ist laut Gesetz verpflichtet, bauliche Beschränkungen zu berücksichtigen).

Bei Verhandlungen mit Ämtern hat sich bewährt, die Gesetze zu kennen und so dem jeweiligen Sachbearbeiter Möglichkeiten und nur wenn es nicht anders geht die Grenzen aufzuzeigen. In deinem Fall findest du in Anlage 4 Nr. 4 etwas hilfreiches:
Zitat:Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden.
Das vordere Nummernschild darf also problemlos schmaler als die üblichen 52cm sein, das Gesetz lässt dies zu -- indem man zur Not auf die Engschrift zurückgreift. Dann passt das Schild auch an die Corvette.

Noch dazu erfüllt der Sachbearbeiter ein Gebot des gleichen Gesetzes:
Zitat:Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt.
Das würde ich mir aber für den Fall aufsparen, dass der Sachbearbeiter auf stur schaltet.

Ein 52cm breites Schild brauchst du ohnehin nur, wenn du sieben Zeichen plus Saison oder acht bei ganzjähriger Zulassung zugeteilt bekommen hast. Hast du weniger, darf auch das Schild schmaler werden, denn die 52cm sind das Größtmaß -- eine Mindestbreite ist im Gesetz nicht festgeschrieben. Zweizeilige sind maximal 34cm breit bei acht Stellen, ansonsten entsprechend schmaler. Nur die Höhe von 11 bzw. 20cm ist festgelegt.

Ich würde es erstmal mit einem einzeiligen in Engschrift versuchen. Druck dir den Gesetzestext aus, bring ein fertiges Schild mit (bekommst du online für unter 10 Euro) und lass dein altes entsiegeln und das neue siegeln. Bring am besten die Vette mit, damit sich der Sachbearbeiter selbst ein Bild machen kann, dass das normale auf keinen Fall geht, weil es in die Nebler ragt. Das wäre mein Hauptargument.

Will der Sachbearbeiter das auf keinen Fall, dann leg ihm ein zweizeiliges mit minimalen Maßen vor, da wird er kaum Argumente gegen finden. Klappt auch das nicht, ist es Zeit für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Viele Grüße, Mirko
[Bild: cch_st.png]
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benzin siedepunkt - von c-comp - 03.11.2014, 00:43
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