08.04.2014, 13:32
...sonst könnte das ein gerichtliches Nachspiel haben für den Verkäufer im Unfall-Falle. Finger weg von Manipulationen von Systemen die serienmäßig verbaut und sicherheitsrelevant sind. Falls nach einem Crash der Gutachter da drauf stößt ist in jedem Fall mal der Versicherungsschutz flöten! Die Betriebserlaubnis erlischt obendrein.
Zitat:Original von Midnight-Cruiser
Und beim eventuellen Verkauf des Fahrzeugs sollte man alles wieder reinprogrammieren, damit der Käufer nicht auf Sachen vertraut, die gar nicht mehr da sind. Bzw. ihn über die Maßnahmen informieren.