14.01.2014, 02:32
Zitat:Wahrscheinlich verhält es sich hier wie bei der Vergabe der kleinen Kennzeichen. Da macht jede Stelle das, was ihr in den Kram paßt.
So ist das wohl. Bei mir erkannte man die eingetragenen kleinen Kennzeichen und Seitenbegrenzungen nach 6 Jahren bei Ummeldung in einen unmittelbar angrenzenden Landkreis nicht mehr an. Angeblich eine neue Weisung der Landesregierung. So wurde es mir auch von den Regierungsstellen bestätigt. Auch die roten Blinker sind laut TÜV in meinem Fall nicht mehr zulässig, weil das EZ-Datum nach dem 1.1.1970 liegt. Natürlich fahren bei uns noch etliche Hundert neue Fahrzeuge amerikanischer Soldaten mit roten Blinker und normalem deutschen Kennzeichen herum. Da ist das dann kein Problem. Und natürlich habe ich eine 14 Jahre alte Harley mit kleinem Kennzeichen. Bei uns bist du der Ärmste, wenn du etwas änderst, und sei es nur die Adresse.
Viele Grüsse
Josef
Josef