11.01.2014, 17:44
Der Zulassungsstellenmitarbeiter hat in dem Fall Recht!
Wenn der TÜV schreibt, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, dann wird diese normalerweise von der Zulassungsstelle oder dem RP bei oder vor der erstmaligen Zulassung ausgestellt. Da sollte man dann auch nachhaken.
Der darf dann schon danach fragen, wo die denn ist.
Sollte da allerdings stehen, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, dann ist das endgültig durch.
Gruß
JR
Wenn der TÜV schreibt, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, dann wird diese normalerweise von der Zulassungsstelle oder dem RP bei oder vor der erstmaligen Zulassung ausgestellt. Da sollte man dann auch nachhaken.
Der darf dann schon danach fragen, wo die denn ist.
Sollte da allerdings stehen, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, dann ist das endgültig durch.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!