11.11.2013, 14:03
Moin,
das ist alles Theorie, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall und die anschließende gerichtliche Durchsetzung Deiner Ansprüche geht.
Beim Wiederbeschaffungswert kann der gegnerische Anwalt heutzutage alle Schrottkisten aus Mobile & Co. heranziehen und dem Richter einreden, daß die Wiederherstellungskosten in keinem Verhältnis zu den Wiederbeschaffungskosten stehen.
Wenn der Richter dann auch noch keine Ahnung von Autos hat (ja, nicht einmal einen Führerschein), geschweige dann von Corvetten, nützen auch keinerlei Gutachten!
So mir geschehen vor ein paar Jahren mit meiner C4.
Gruß Jürgen
das ist alles Theorie, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall und die anschließende gerichtliche Durchsetzung Deiner Ansprüche geht.
Beim Wiederbeschaffungswert kann der gegnerische Anwalt heutzutage alle Schrottkisten aus Mobile & Co. heranziehen und dem Richter einreden, daß die Wiederherstellungskosten in keinem Verhältnis zu den Wiederbeschaffungskosten stehen.
Wenn der Richter dann auch noch keine Ahnung von Autos hat (ja, nicht einmal einen Führerschein), geschweige dann von Corvetten, nützen auch keinerlei Gutachten!
So mir geschehen vor ein paar Jahren mit meiner C4.
Gruß Jürgen