04.05.2004, 11:47
Zitat: Seit einigen Jahren ist es ja Pflicht, den TÜV-Prüfungsbericht bei jeder Fahrt mitzuführen.
Das ist nicht ganz korrekt, Frank. Man ist nur verpflichtet, den TÜV-Bericht aufzuheben und auf Verlangen vorzuzeigen - also auch nachträglich auf einer Polizeidienststelle; man ist aber nicht verpflichtet, den Bericht mitzuführen - die Pflicht besteht nur für Fahrzeugschein, AU-Bescheinigung und eventuelle nicht eingetragene ABE'S, Ausnahmegenehmigungen etc.
Gruß, Midnight-Cruiser
