16.07.2013, 20:08
§22a StVZO Absatz 1, Ziffer 7: Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50) sind bauartgenehmigungspflichtig.
Also hat der "TÜV-Spezialist" in dem Fall rechts.
Und bescheiden sieht der Frickelkram auch noch aus.
Bei den Preisen in der Bucht kommt´s auf die paar Kröten ja auch nicht an, oder?
Alex
Also hat der "TÜV-Spezialist" in dem Fall rechts.
Und bescheiden sieht der Frickelkram auch noch aus.
Bei den Preisen in der Bucht kommt´s auf die paar Kröten ja auch nicht an, oder?
Alex