03.05.2004, 16:02
Zitat:Entwendung, Raub und Unterschlagung
Hier insbesondere der Diebstahl bzw. der unbefugte Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Der Versicherungsfall ist bereits gegeben, wenn das Kfz oder mitversicherte Teile durch den Versuch des Diebstahls beschädigt werden. Hier müssen Sie jedoch nachweisen, dass ein Diebstahlversuch vorgelegen hat und nicht etwa eine nur in der Vollkasko versicherbare mut- oder böswillige Handlung Dritter.
Quelle: https://www.fwdienste.de/versicherungen/...ung_02.htm
Das neue Dach sollte also bezahlt werden, der Diebstahlversuch kann ja dadurch belegt werden, dass auch wirklich etwas geklaut worden ist (auch wenn nicht mit dem Auto verbunden), also somit kein reiner Vandalismus vorliegt.
Gruß
JR
edit: ooops, wir reden ja über eine Schweizer Angelegenheit! Habe ich nicht mitbekommen, also Posting am besten noch nicht mal ignorieren
mit von Schweizer Verhältnissen ahnungslosem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!