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Cabriodach wurde zerschnitten - Druckversion

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+--- Thema: Cabriodach wurde zerschnitten (/showthread.php?tid=10250)

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Cabriodach wurde zerschnitten - cyberblast - 02.05.2004

Hallo Zusammen

In der Nacht auf den Samstag wollte wahrschienlich jemand meine Vette klauen. Das Top wurde auf der Fahrerseite zerschnitten, ein grauenhafter anblick Heulen Als ich die Tür öffnen wollte ging die Alarmanlage los. Aus dem Wagen wurde nichts bis auf ein plasikböxchen für das Display gestohlen (so doof eh?). Nun die Frage, schaltet der Alarm nach einer gewissen Zeit automatisch ab?

Jetzt brauch ich wahrscheinlich ein neues Top. Hat jemand mal ein Top reparieren lassen? geht das gut oder kommt ein neues Dach günstiger? Mein Dach ist nicht aus Stoff sondern aus einer Art Gummi oder Plastik

Grüsse Martin


Dach zerschnitten - motti - 02.05.2004

Hallo Cyberblast,

ein Bekannter von mir hat einen Sattlerbetrieb, (Familienbetrieb seit 120 Jahren)
habe mich schon oft mit ihm über Dächer unterhalten.

Er sagt bei einer Reparatur wäre die Vorspannung die so ein Dach haben muß nicht mehr gegeben.
Vom Arbeitsaufwand wäre ein neues Dach günstiger als eine Reparatur.

Mittlerweile bauen die gar keine Verdecke mehr neu sondern bauen
Werksverdeck nur noch ein.

Er sagt halt das das der Arbeitsaufwand ein Verdeck zu bauen einfach von den
Lohnkosten zu teuer wäre.

Gruß Motti


- man-in-white - 02.05.2004

Es gab vor kurzem doch einen Beitrag zum Thema Cabriodach für die C4. Die Firma, die empfohlen wurde sitzt glaube ich in Gießen oder Umgebeung.
Such einfach mal.
Frank


- cyberblast - 03.05.2004

Hallo Jungs, danke für die Antworten.
Ich erkundige mich mal bei einem hiesigen Sattler wies aussieht.

Grüsse Martin


- JR - 03.05.2004

Hallo Martin!

Bei all dem Ärger nicht vergessen:

Da etwas entwendet worden ist, zahlt die Teilkasko-Versicherung, sofern hoffentlich vorhanden!

mit mitfühlendem Gruß

JR


- cyberblast - 03.05.2004

Naja, es tönt lächerlich aber es wurde ein panasonic plastik böxchen geklaut, was dafür da ist den audioplayer-display zu versorgen.
Ich habe aber chancen dass der Schaden bezahlt wird wegen versuchten Autodiebstahls - was in meinen Augen auch so aussieht, Vandalismus würde nicht bezahlt werden.


- LME - 03.05.2004

Hi!

Was und wieviel geklaut wurde ist m.W. egal.
Entscheidend ist, DAS etwas gestolen wurde. Dann ist das kein
Vandalismus mehr und die Versicherung zahlt.

Bzgl. Verdeck: Die Firma CK-Cabrio (https://www.ck-cabrio.de) hat
faire Preise und liefert 1a Ware. Habe gerade erst mein C4-Verdeck
erneuert und bin sehr zufrieden!

Hoffe, Du bist bald wieder 'geschlossen' unterwegs.
Nicht, dass man es bei dem aktuellen Wetter brauchen würde....


Lothar


- sumsum - 03.05.2004

Zitat:Was und wieviel geklaut wurde ist m.W. egal.

Nee nee Lothar, so einfach ist das leider (zumindest in CH) nicht (mehr...) Kopfschütteln

Immer schön Police lesen bevor man Schadenanzeige erstattet, im Nachhinein sollte man den Sachverhalt nicht mehr zu "optimieren" versuchen huahua

In der Schweiz gibts mittlerweile nicht wenige Versicherer, welche nur noch dann bezahlen wenn etwas geklaut wurde, was fest mit dem Fahrzeug verbunden ist/war.

Bei der C4 ist dieser Umstand etwas unglücklich, da man z. B die Bose Anlage, bzw. deren Blenden ganz schön verunstalten müsste um diesem Umstand Rechnung zu tragen.

Natürlich gibt es aber andere Lösungen, hier ist etwas Kreativität gefragt, dann klappts auch mit der Entschädigung.

Gruss Beat


- LME - 03.05.2004

Hi!

Das ist ja erstaunlich - um nicht zu sagen: "erschreckend"! haarsträubend

Weiss jemand, ob das in Deutschland inzwischen auch so ist?

Früher war es so, dass die eingeschlagenen Scheiben / das zerschnittene
Verdeck ersetzt wurden, wenn der Übertäter das Radio gestolen hatte.

Ein Bekannter hatte Pech: Das Radio haben sie beim Ausbauversuch zerkratzt,
aber nicht heraus bekommen -> Kein Schadenersatz von der Versicherung!

Weiss da jemand bescheid?

Lothar


- JR - 03.05.2004

Zitat:Entwendung, Raub und Unterschlagung
Hier insbesondere der Diebstahl bzw. der unbefugte Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Der Versicherungsfall ist bereits gegeben, wenn das Kfz oder mitversicherte Teile durch den Versuch des Diebstahls beschädigt werden. Hier müssen Sie jedoch nachweisen, dass ein Diebstahlversuch vorgelegen hat und nicht etwa eine nur in der Vollkasko versicherbare mut- oder böswillige Handlung Dritter.

Quelle: https://www.fwdienste.de/versicherungen/kaskoversicherung/kaskoversicherung_02.htm

Das neue Dach sollte also bezahlt werden, der Diebstahlversuch kann ja dadurch belegt werden, dass auch wirklich etwas geklaut worden ist (auch wenn nicht mit dem Auto verbunden), also somit kein reiner Vandalismus vorliegt.

Gruß

JR

edit: ooops, wir reden ja über eine Schweizer Angelegenheit! Habe ich nicht mitbekommen, also Posting am besten noch nicht mal ignorieren Feixen

mit von Schweizer Verhältnissen ahnungslosem Gruß

JR