27.02.2013, 14:43
Zitat:Original von Holli
Das mit dem Eintragen selbst ist schon mal Unsinn, der TÜV Nord sagt zum Beispiel:
"Generell gilt dem TÜV Nord zufolge: Eine Änderung der Lackfarbe oder eine Folierung in einer anderen Farbe als die ursprüngliche Lackierung muss man nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen."
Chromlack ist ebenfalls nicht explizit verboten. Das Problem ist das "Gefährdungspotential" durch Spiegelungen, wie hier beschrieben:
https://www.c-klasse-forum.de/wbb3/index...#post17223
Genau diese Info habe ich soeben von meinem TÜV Sachverständigen
erhalten.
Eintragung deswegen Unsinn
Nur leuchtende Neonfarben sind nicht erlaubt(bei normalen KFZ)
Gruß Hubert
Vette4fun