22.02.2013, 16:07
Das Ganze hängt doch davon ab, wie bei Euch in der Schweiz die Gewährleistungsbedingungen aussehen. Da helfen sowohl die deutschen als auch die österreichischen Regelungen nicht weiter.
Wenn Du 2011 ein neues Dach bekommen hast, und erst im August 2012 reklamiert hast, dann sollte die Gewährleistungsfrist zumindest schon mal länger als sechs Monate sein, damit Du überhaupt einen Anspruch geltend machen kannst.
Gruß
JR
Wenn Du 2011 ein neues Dach bekommen hast, und erst im August 2012 reklamiert hast, dann sollte die Gewährleistungsfrist zumindest schon mal länger als sechs Monate sein, damit Du überhaupt einen Anspruch geltend machen kannst.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!