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Fragen zu Garantieleistungen - Druckversion

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Fragen zu Garantieleistungen - vollmi - 22.02.2013

Hallo zusammen

Ich bin zur zeit etwas verärgert.

2011 wurde mein Glasdach von der Vertrauenswerkstatt meiner Versicherung gewechselt (abgeflogen beim SuperCorvettesunday). Ich bin zu der Werkstatt gegangen weil die Versicherung zahlt ja, darum wars mir egal wer das Dach besorgt.

Nach 3 Monaten hab ich dass dann auch gekriegt und aufgelegt zu einem sagenhaften Preis von 3800 CHF.

Im August 2012 ist mir dann aufgefallen dass die Dichtungen alles andere als Dicht sind. Wasser vom Dach fliesst auf beiden Seiten wie durch einen Schwamm durch die Dichtungen.
Also ab dafür zur Werkstatt. Der Werkstattmeister hat das auch gesehen und trotz jammerei das er wegen so was nix mehr verdient weil bis man jetzt die Dichtungen ausgetauscht hat etc. wieder n haufen Arbeitsstunden draufgehen.

Trotzdem hat er mir versprochen dass er mit dem Lieferanten von dem Dach einen Ersatzdichtungssatz liefern lässt (Corvette Trading).
Die haben das auch bestätigt (23.11.2012), Aber seither hört man weder von der Werkstatt, noch von Corvette Trading AG irgendwas, ich muss immerwieder anstupsen und werde dann wieder vertröstet.
Ich weiss langsam nicht mehr was ich machen soll. Klar sind für mich keine Kosten entstanden und die Versicherung hat das Dach bezahlt, trotzdem muss ich die doch irgendwie endlich zu einer Aktion zwingen können.

ich kann die Vette nicht im Regen stehen lassen ohne das ich nachher alles in und unter den Teppichen habe. Sogar die Sitzverschraubung fängt an zu rosten.

Wie würdet ihr vorgehen?

mfG René


- stocki26 - 22.02.2013

ich würde unbedingt schriftlich (am besten eingeschriebener Brief) eine Frist setzen, in der das Ganze zur Zufriedenheit repariert werden muss.

aber unbedingt einen Nachsatz schreiben :

Bei Nichteinhaltung der Frist wird ein Anwalt damit beauftragt, meine Interessen wahrzunehmen.


- JR - 22.02.2013

Das Ganze hängt doch davon ab, wie bei Euch in der Schweiz die Gewährleistungsbedingungen aussehen. Da helfen sowohl die deutschen als auch die österreichischen Regelungen nicht weiter.

Wenn Du 2011 ein neues Dach bekommen hast, und erst im August 2012 reklamiert hast, dann sollte die Gewährleistungsfrist zumindest schon mal länger als sechs Monate sein, damit Du überhaupt einen Anspruch geltend machen kannst.

Gruß

JR