13.09.2012, 11:29
Im Datenblatt, welches sowieso für die Vollabnahme nötig ist, ist die Geräuschmessung von damals doch vermerkt und kann eins zu eins übernommen werden.
Es soll nur tunlichst darauf geachtet werden, dass diese Zahl von der Zulassungsstelle übernommen wird ohne die Zusätze "n" oder "p". Das machen die nämlich gerne automatisch, weil sie von der Materie keine Ahnung haben.
Ohne diese Zusatzbuchstaben bedeutet alte Messung nach damaligen Standards. Heute nicht mehr nachvollziehbar bzw. überprüfbar.
Eine Umrechnungsformel gibt es nicht, aber meine eingetragenen 92 dB entsprechen ungefähr 118 dB(n) bzw. 120 dB(p).
Du willst doch wohl nicht etwa selbst mit dem Auto zum TÜV fahren? Lass das bloß von einer erfahrenen Werkstatt erledigen, zu der der TÜV zur Abnahme kommt und sich mit der Problematik auskennt.
Es soll nur tunlichst darauf geachtet werden, dass diese Zahl von der Zulassungsstelle übernommen wird ohne die Zusätze "n" oder "p". Das machen die nämlich gerne automatisch, weil sie von der Materie keine Ahnung haben.
Ohne diese Zusatzbuchstaben bedeutet alte Messung nach damaligen Standards. Heute nicht mehr nachvollziehbar bzw. überprüfbar.
Eine Umrechnungsformel gibt es nicht, aber meine eingetragenen 92 dB entsprechen ungefähr 118 dB(n) bzw. 120 dB(p).
Du willst doch wohl nicht etwa selbst mit dem Auto zum TÜV fahren? Lass das bloß von einer erfahrenen Werkstatt erledigen, zu der der TÜV zur Abnahme kommt und sich mit der Problematik auskennt.