09.08.2012, 21:34
Morgen wird bei mir eine Kamera zur Dokumentationszwecken im Auto installiert.
Sobald der Fehler das erste Mal aufgezeichnet wurde bekommt der Händler schriftlich eine Frist von 2 Wochen und falls erforderlich einen zweiten Reparaturversuch.
Wenn dann der Mangel nicht abgestellt ist wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht.
So etwas brauche ich nicht wirklich.
Sobald der Fehler das erste Mal aufgezeichnet wurde bekommt der Händler schriftlich eine Frist von 2 Wochen und falls erforderlich einen zweiten Reparaturversuch.
Wenn dann der Mangel nicht abgestellt ist wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht.
So etwas brauche ich nicht wirklich.