07.07.2012, 13:29
Zitat:Original von JR
(Hinweis von hdako: Das Zitat wurde gekürzt.)
Hallo Jürgen,
1. Der Warnaufkleber nützt dem Hersteller etwas gegen Beschwerden nur für den Fall, daß ein Reifen tatsächlich zu wenig Luftdruck hat und as ESP deshalb eingreift.
In dem hier diskutierten Fall von Fehleingriffen kann sich ein Hersteller mit einem pauschalen Warnaufkleber definitiv nicht von seinen Pflichten entbinden. Stichwort dazu ist die Produkthaftungspflicht des Herstellers.
2. In dem von dir gezeigten Warnaufkleber steht nicht, daß ESP eingreift, sondern lediglich daß es betroffen sein wird. Dies kann z.B. ein Abschalten des Systems sein.
Gruß,
DasPhantom
DasPhantom