12.02.2004, 21:54
Ich hab mein vorderes Nummerschild unter dem Corvette-Deckel mit Edelstahlwinkeln befestigt und der Abstand von Kennzeichenunterkante zur Fahrbahn beträgt jetzt nur noch 16,5cm.
Gem. STVZO §60 darf der Abstand von der Unterkante des Nummernschildes zur Fahrbahn aber nicht kleiner sein als 20cm.
Wer hat sein Kennzeichen ähnlich angebracht?
Kann man diese Position evtl. eintragen lassen - aus `ästhetischen, designabhängigen` Gründen?
Wer hat schon Ärger bekommen?
Wie ist der Ärger ausgegangen?
Oder gibt es bei so einer kleinen Abweichung noch keinen Ärger?
Gruß Thomas
Gem. STVZO §60 darf der Abstand von der Unterkante des Nummernschildes zur Fahrbahn aber nicht kleiner sein als 20cm.
Wer hat sein Kennzeichen ähnlich angebracht?
Kann man diese Position evtl. eintragen lassen - aus `ästhetischen, designabhängigen` Gründen?
Wer hat schon Ärger bekommen?
Wie ist der Ärger ausgegangen?
Oder gibt es bei so einer kleinen Abweichung noch keinen Ärger?
Gruß Thomas