03.04.2012, 17:00
Unter Umständen kann ein zu großes Kennzeichenschild die Nichteinhaltung der ECE Regelung 26 hervorrufen. Dort wäre m. E. in vielen Fällen eine gute Argumentationshilfe gegeben. Welche Zulassungsstelle will schon ihrerseits auf eine Lösung bestehen, die einen Verstoß gegen bestehende Bau- und Betriebsvorschriften beinhaltet. Hier die Regelung, die auch in Deutschland anerkannt wurde und somit Gesetz ist:
https://www.bmvbs.de/cae/servlet/content...en-pdf.pdf
Gruß
https://www.bmvbs.de/cae/servlet/content...en-pdf.pdf
Gruß
Ralf