03.04.2012, 12:39
Danke Micha, dann ist das mit den Klebekennzeichen ja ein für allemal geklärt. Habe auch schon mehrmals
darauf hingewiesen daß ein Klebeschild nicht zulässig ist, wenn es nicht den behördlichen Segen be-
kommen hat. Bin aber stets als T..rottel hingestellt worden.
Gruss RainerR
darauf hingewiesen daß ein Klebeschild nicht zulässig ist, wenn es nicht den behördlichen Segen be-
kommen hat. Bin aber stets als T..rottel hingestellt worden.
Gruss RainerR
RaRo