22.03.2012, 22:04
Zitat:Original von JRBei der Zulassung macht das keinen Unterschied. Aber trotzdem ein guter Hinweis, denn Umzugsgut muss man AFAIK nicht verzollen. Man sollte also darauf achten, dass die Spedition das Fahrzeug korrekt als Umzugsgut deklariert, sonst hält der Zoll die Hand auf.
Ich meine hier im Forum mal gelesen zu haben, dass es womöglich Erleichterungen bei "Umzugsautos" geben kann, war aber vielleicht auch nur eine Latrinenparole.