16.02.2010, 21:25
Hallo Manfred,
geändert wurde, dass es eine steuerwirksame Umschlüsselung nur noch für Anlagen mit ABE gibt; alles, was nur mittels eines TÜV-Gutachtens eingetragen wird, führt nicht mehr zur Steuerermäßigung.
Inwieweit da auch noch was "halb außen rum" geht, weiß ich allerdings nicht.
mit auf allen Nicht-Oldtimern mindestens Euro2 fahrendem Gruß
JR
geändert wurde, dass es eine steuerwirksame Umschlüsselung nur noch für Anlagen mit ABE gibt; alles, was nur mittels eines TÜV-Gutachtens eingetragen wird, führt nicht mehr zur Steuerermäßigung.
Inwieweit da auch noch was "halb außen rum" geht, weiß ich allerdings nicht.
mit auf allen Nicht-Oldtimern mindestens Euro2 fahrendem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!