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(30.12.2019, 19:30)keineAhnung schrieb: (30.12.2019, 00:08)JR schrieb: Bis 30 zu zählen liegt auch nicht jedem!
Gruß
JR
Aj Ja.
2020 - 1997 ( Beginn der C5 Auslieferungen ) macht 23 Jahre im Jahr 2020 . Haken Zeichen ab 30 Jahren sind also noch 7 Jahre warten
2020 - 2004 ( Ende der C5 Auslieferungen) macht 16 Jahre im Jahr 2020 . Haken Zeichen ab 30 Jahren sind also noch 14 Jahre warten
Und welches Jahr haben wir Übermorgen?
Jürgen ich binge Dir in Suhl einen Taschenrechner mit ...
Grüße Frank
Zumindest sollte es möglich sein, die C5 nach 20 Jahren als Youngtimer zu versichern. Das reduziert zwar die Kfz-Steuer nicht, mindert aber deutlich die Versicherunsbeiträge.
'nen guten Rutsch
P.S.
Das ändert natürlich nichts an der möglichen Lebensdauer, macht das Leben aber leichter
Gruß aus Aachen
ex Rothe Zora
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Die C5 ist doch jetzt schon spottbillig in der Versicherung.
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Hallo, wünsche zuerst mal ein guts Neues Jahr,
racemovve,
das ist nicht ganz richtig. Bei der Haftpflicht ist die C5 Hatchback mit 11 eingestuft was wirklich sehr günstig ist. Hier reichen die Einstufung von 10 sehr günstig bis 25 sehr teuer.
Bei der Teilkasko sieht es schon ganz anderst aus. Hier liegt sie bei 25. Einstufungen gehen hier von 10 bis 33.
Bei der VK ist sie bei 24. Hier sind die Einstugfungen von 10 bis 34.
Fazit Haftplicht sehr günstig TK VK liegt sie im hinteren Drittel.
Was mich mal interessieren würde ob es das tatsächlich gibt eine Einstufung als Youngtimer. Des weiteren würde mich interessieren, bei einem Totalschaden wird doch von der Gegnerischen und der eigenen Versicherung der Zeitwert bezahlt. Das ist ja vermutlich deutlich weniger wie das, was man aktuell für eine C5 bezahlt. Also würde man doch ein Gutachten benötigen oder? Und wenn man nun dieses hat und es kommen zum Beispiel 20T€ raus, würde dann der Versicherungsbetrag dementsrpechend teurer werden?
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus. Wäre eine gute Info.
Danke Gruß Marco
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Das würde mich jetzt auch mal Interessieren !
Ich habe Vollkasko und meine Versicherung hat mich darauf hingewiesen, ich soll die Vette über ein Wertgutachten versichern.
Wie funktioniert so etwas ?
Ich hab auch schon gehört, dass man diese Gutachten alle Jahre wieder erneuern muss ?
Oder anders rum: Was würde ich bekommen, wenn mir jemand rein fährt ohne dass ich ein Wertgutachten habe?
Muss mir dann die gegnerische Versicherung den tatsächlichen Wert auszahlen, oder nur das was in der Liste steht?
Gruß André
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Hallo Andree,
bin jetzt schon einige weiter als vor 2 Stunden. Es gibt tatsächlich Youngtimer Versicherungen. Bei meiner von einem Alter ab 18 Jahren.
Zitat: Höherer Schadensersatz: Bei einem Unfall ersetzen wir Ihnen nicht nur den Marktwert Ihres Autos, sondern den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs nach individuellem Wertgutachten. Voraussetzung ist die Vorlage eines zum Unfallzeitpunkts maximal zwei Jahre alten Gutachtens eines Kfz-Sachverständigen über den Wert Ihres Liebhaber-Fahrzeugs.
Bei diesem Wertgutachten fließen dann auch Diverse Umbauten und Kosten mit ein, die dann berücksichtigt werden.
Ich habe das mal für mich online geprüft. Sieht dann so aus, dass es bei mir ca 50€ teurer wäre, allerdings statt 3000km 6000km was ich nicht schaffen würde.
Der aktuelle Zeitwert einer C5 Hatchback mit 120Tkm liegt bei ca 6500- 8500€. Das heisst solltest Du einen Totalschaden haben zahlt deineoder die Gegnerische Versicherung diesen Zeitwert. Wäre natürlich deutlich weg von dem, was der Wagen sozusagen Wert ist.
Im Umkehrschluss will meine Versicherung alle 2 Jahre ein Gutachten. Diese Kosten müsste man dann natürlich dazu kalkulieren, ich weiß auch nicht was so ei Gutachten kostet. Jedoch ist es eben trotzdem so, dass wenn wir unsere Kisten schrotten nicht das bekommen, was sie Wert ist. Bei dir mit deinem Motorumbau ist da ja ein wahnsinniges Gap. Vielleicht wenn man den Gutachter dann auch kennt macht er einem das beim zweiten mal günstiger. Könnte ja auch sein, da der Aufwand dann eventuell nicht mehr ganz so groß ist.
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01.01.2020, 17:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.01.2020, 17:56 von flashy.)
Hi,
Hab vor 2 Jahren 205,- für ein ClassicData Gutachten einer C3 bezahlt.
Macht denke ich jedes KFZ-Sachverständige Büro und wird von der Vers. anerkannt. (Im Zweifel vorher abklären)
Grüße Christoph
Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals etwas vergessen zu haben...
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Danke für die Info´s.
Ich hatte gehofft dass wenigstens die Gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Totalschaden den reellen Wert bezahlen muss...
Das Gutachten könnte man evtl. auch nach dem Schaden noch erstellen lassen !?
Alle 2 Jahre ein neues Gutachten machen zu lassen, ist mir doch etwas zu lästig
Gruß André
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Das ist wie immer alles nicht so einfach, wie man denkt.
Bei der Versicherung eines Old- oder Youngtimers wird der Wert des Fahrzeuges gemäß Angabe des Fahrzeugbesitzers, Kurzgutachten oder Vollgutachten (abhängig von der Summe und der Versicherung) versichert und dient als Grundlage für die Berechnung der Teil- und Vollkaskoprämie.
Versichert werden können dabei der Wiederbeschaffungs- und/oder der Wiederherstellungswert; das hängt von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers ab.
Hier sollte man genau hinschauen, damit man im Schadenfall keine negative Überraschung erlebt.
Ein Gutachten sollte in Abhängigkeit der Wertentwicklung des Fahrzeugs alle paar Jahre aktualisiert werden, um insbesondere in Zeiten steigender Preise im Schadenfall nicht unterversichert zu sein.
Dabei geht es immer um Teil- oder Vollkaskoschäden, also Ansprüche gegen die eigene Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Schaden mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geht es um Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Ob die das eigene Gutachten anerkennt oder ob man der das präsentiert, steht völlig in den Sternen.
Hier sind Streitereien genauso oder noch häufiger wie bei Schäden an einem neueren Fahrzeug bereits vorprogrammiert.
Üblicherweise wird man hier eh ein neues aktuelles Reparaturgutachten incl. Wertbestimmung vom Gutachter seiner Wahl auf Kosten der gegnerischen Versicherung anfertigen lassen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Die Sache mit den Wertgutachten wird bei der C5 inzwischen sehr unterschätzt.
Wenn man ein sauberes und gepflegtes Fahrzeug sucht wird das schon nicht mehr so günstig wie vor ein paar Jahren sein.
Wenn man also ein solches Exemplar besitzt würde ich das auf jeden Fall erstellen lassen.Kostet zwischen 250,- und 450,- je nach Aufwand.
Dann auch mit dem Versicherer abklären ob er nach Wiederherstellungskosten versichert oder nur nach Wiederbeschaffungswert am Markt.
Im Gutachten sollten beide Werte drin vermerkt sein.
Bestes Beispiel ist meine C5.
Wiederherstellungskosten über 200.000,-
Wiederbeschaffungspreis für eine Serien C5 Z06 in gutem Zustand max. 40.000,-
Diese Spreizung muss dann auch abgedeckt sein.
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(01.01.2020, 14:45)stumpjumper76 schrieb: Hallo, wünsche zuerst mal ein guts Neues Jahr,
racemovve,
das ist nicht ganz richtig. Bei der Haftpflicht ist die C5 Hatchback mit 11 eingestuft was wirklich sehr günstig ist. Hier reichen die Einstufung von 10 sehr günstig bis 25 sehr teuer.
Bei der Teilkasko sieht es schon ganz anderst aus. Hier liegt sie bei 25. Einstufungen gehen hier von 10 bis 33.
Bei der VK ist sie bei 24. Hier sind die Einstugfungen von 10 bis 34.
Fazit Haftplicht sehr günstig TK VK liegt sie im hinteren Drittel.
Ebenfalls gesundes neues.
Das Gros der aktuellen Fahrzeuge liegt bei 15 bis 20. Da ist die C5 doch nicht so schlecht dabei.
Was mich in deinem zweiten Beitrag etwas verwundert ist der Zeitwert. Wie kommst du denn auf so geringe Beträge?
Wiederbeschaffungswert für eine C5 mit 120.000 km müsste doch bei roundabout mind.15000 € liegen oder sehe ich das falsch?
Bisher dachte ich dass das Thema Wertgutachten nur für Fahrzeuge interessant ist die durch irgendwelche besonderen Umstände einen hören Wert darstellen.
Sei es Umbauten oder ein rares Sondermodell.
Meine C5 ist halt Standard. Zwar Schalter und <90t gelaufen aber sonst "normal". Den Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert hätte ich mal mit 18 bis 19t€ eingeschätzt.
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