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Zitat:Original von Scorpion
Eine zufällig gefundene Geldbörse wird schon dadurch unterschlagen,
dass man sie einsteckt (Fundunterschlagung), selbst in der Absicht sie zurückzugeben.
Was ist daran freiwillig?
Grüße
Mache Sachen wollt Ihr aber auch nicht verstehen, oder?
Der Besitzwechsel, der einer Unterschlagung vorausgeht, ist freiwillig durch den Eigentümer erfolgt, weshalb er, wie JR schon schrieb, schlechter gestellt ist als das Opfer eines Diebstahls. Was ist freiwillig wenn der Eigentümer seine Geldbörse verliert, die sich dann ein Dritter aneignet?
Gruß
Edgar
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Ok, war vielleicht schlecht gewählt das Beispiel.
Ein außenstehender Betrachter kann davon ausgehen,
dass man die Geldbörse behalten will, der objektive Tatbestand wäre erfüllt.
Ist für die eigentliche Frage auch egal.
Wichtiger ist der Zusammenhang „freiwillig“ und Unterschlagung.
Wenn „freiwillig“ gleichbedeutend mit „anvertraut“ ist, wäre dann also Absatz II des § 246 StGB relevant?
Und daher meine Frage schon weiter oben bzgl. der Verjährung (Absatz I: 3 Jahre, Absatz II: 5 Jahre ???)
Sorry, aber dies hat nichts mit Verstehenwollen zu tun. Danke!
Grüße
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Für Absatz 2 müßte ihm die C3 anvertraut worden sein, was eine Sonderform ist, also ungleich freiwillig. Ich kenne jetzt die Vereinbarung nicht.
Anvertraut sind dem Täter Sachen, an denen ihm die tatsächliche Verfügungsgewalt im Vertrauen darauf eingeräumt wurde, er werde sie nur im Sinne des Einräumenden gebrauchen. Ist der Besitz bzw. der Gewahrsam an der Sache durch Rechtsgeschäft begründet worden und wird der Täter daraus zur Rückgabe der Sache verpflichtet, sind diese Voraussetzungen regelmäßig erfüllt.
Gruß
Edgar
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Das wäre beispielsweise der Fall wenn man ein Auto zum täglichen Gebrauch überlässt und sagt "Tu nichts was ich nicht auch tun hat würde" ?
Stefan
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Leute, ich kann, darf und will hier keine Rechtsberatung auf den Einzelfall machen.
Ich denke es ist hinreichend bekannt, wie man mich erreichen kann, wenn jemand mich braucht.
Gruß
Edgar
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Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man nur froh sein, wenn man Auto, Schlüssel und Brief jemandem z.B. Zum anmelden des Autos überlassen hat, wenn er es nicht statt dessen verkauft.
Und trotz dem m.M. nach illegalen Handeln, wird der Käufer legal Eigentümer?!?
Also stimmt der Spruch auch hier "recht haben und Recht bekommen..."
Ich hoffe wir werden hier erfahren, wie das ausgegangen ist!
Wünsche viel Erfolg!
Ich würde jetzt wohl eher die außergerichtliche Einigung vorziehen!
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Jep, sorry, war nur interessehalber. Privatrecht ist bei mir lange her aber in guter Erinnerung.
Stefan
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Soweit ich das beurteilen kann durch die Infos des TE, ist der casius knacktus der Moment wo die Erbin das Autochen weitergibt.......Aus iwelchen Gründen gab es da zwischen ihr und dem TE wohl keinen Kontakt oder so. Sie muß dann das Auto an den K abgegeben haben.
Dazu nochmal folgende "Sachermittlung". in der Werkstatt kann doch nicht nur ein einziger Mann, der verstorbene Kollege gewesen/gearbeitet haben.....bei mir sind ca. 150 Satz Räder eingelagert, wobei ca. 5 Satz Kunden gehören und diverse anderen Bestimmungen zugeordnet sind. Meine "Jungs" wissen aber genau welcher Satz wohin gehört. Sie wissen auch noch, welcher Kotflügel oder Frontscheibe noch aufbwahrt werden muß, weil da noch was unklar ist oder so ähnlich.......
Will damit sagen, dass man ganz sicher auch noch Angestellte der Firma als Zeugen bestimmen kann bzw. soll.
Hinzu kommt, dass doch bestimmt ein C-Besitzer nicht immer alleine beim Werkstattkollegen war. Schon um das Auto abzustellen, um dann wieder wegzukommen danach zbs. Es wird sich doch ganz bestimmt noch ein weiterer Zeuge, mindestens, finden lassen, der die Version des TE bestätigen kann.
Das alles zusammen mit den Papieren, KV, letzter KFZ-Schein ( ist in der PC-Maske des SVA abrufbar), und meinetwegen weiteren Dingen wie zbs. Zeugen, die bestätigen können, was man mit dem Verstorbenen mündlich vereinbart hat.
Ein vernünftiges Gespräch flankierend dazu mit dem aktuellen K, dem man einleuchtet, dass man das Ding auch strafrechtlich bis zum letzten Zug durch ziehen will.......wer hat schon Lust als Dritter in so eine Scheisse reingezogen zu werden.........das ist etwas psychologische Seitenflanke.....wenn man das penetrant hinbekommt, würde der ggfls. eine Rückabwicklung anstreben.....sodann hätte man nur noch einen "Ein-Fronten-Krieg" gegen die VK.......
Das sind alles nur Ideen..........Damit will ich wohl mein letztes Statement hierzu abgegeben haben, es sei denn, es kommt noch iwas ganz Besonderes, wo ich nicht stillhalten kann. Tschüssi
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Zitat:Original von meStefan
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man nur froh sein, wenn man Auto, Schlüssel und Brief jemandem z.B. Zum anmelden des Autos überlassen hat, wenn er es nicht statt dessen verkauft.
Und trotz dem m.M. nach illegalen Handeln, wird der Käufer legal Eigentümer?!?
Also stimmt der Spruch auch hier "recht haben und Recht bekommen..."
Ich hoffe wir werden hier erfahren, wie das ausgegangen ist!
Wünsche viel Erfolg!
Ich würde jetzt wohl eher die außergerichtliche Einigung vorziehen!
1. Die, die anmelden, haben meistens zwar die Papiere, aber nicht das Auto. Das wird dann schwierig.
2. Nochmal, an unterschlagenen Gegenständen kann man gutgläubig Eigentum vom Nichtberechtigten erwerben, daran ändert weder Dein Unverständnis, noch der dann immer verwendete Allgemeinplatz etwas.
3. Der Aufruf zur "außergerichtlichen Einigung" mit dem Knüppel kann nicht Dein Ernst sein. Wenn möchtest Du verprügeln, die Witwe, die vielleicht gar nichts wußte, den Käufer der mit seinem sauer verdienten Geld rechtmäßig Eigentum erworben hat oder soll sich der Themenstarter mit dem Knüppel selber an den Schädel hauen?
Kopfschüttelnden Gruß
Edgar
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@ Edgar Maseratimerlin,
du mußt etwas Verständnis für die Leser und Schreiber haben und andersrum ebenfalls. Für die "Laienjuris" ist halt eine Sachlage anders als für dich Profi. Du kannst ganz sicher nicht aus deinem Berufskorsett raus und andere können aus ihrem laienkorsett nicht heraus. So gibt das gerade bei einem solchen Thema große Probleme, wo jeder Laie erst mal da beginnt wo das Übel begann, nämlich MEIN AUTO STEHT BEIM BEKANNTEN ....und der stirbt und das AUTO wird von der ERBIN verkauft und man soll nicht mehr rankommen können, weil der wohl nun rechtmäßiger Eigentümer geworden sein soll.
Das muß erstmal in eine normale Birne reingehen können, was bald unmöglich ist. Die Wut beim Kopfkinodenken verhindert jeglichen weiteren und sachlichen Hirnzug, was bei einem Juristen so gut wie unmöglich ist- zugegeben. Also unmöglich ist das Nicht-Weiterdenken- Können aufgrund Wut/ Unverständnis-Blockade.
Du siehst alles rein beruflich, was gut ist.
Unsereiner ist aber Normalo und will einiges nicht raffen...........wie gesagt gegenseitiges Verständnis...
Übrigens. Hier hat ein Richter mal zu mir gesagt, indem er mir einen Vergleich aufdrängen wollte, dass ich mit der Hälfte der forderung zufrieden sein soll. " Herr XXXXX , denn Recht kriegen und GELD kriegen , sind auch nochmal zwei verschiedene Paar Schuhe""......
Gruß Ari
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