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Doch, wie ich oben erklärt habe, ist das wirklich so. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Dinge, die NICHT Eigentum des Verstorbenen waren, vererbt werden können, nur weil sie sich zufällig im Besitz von selbigem befanden zum Todeszeitpunkt.
Das wäre genau so unrealistisch, als wenn ich meinen PKW einen Freund ausleihe und er auf dem Weg ums Leben kommt. Jetzt wird der PKW ja auch nicht an seine Kinder vererbt. Sowas geht nicht.
Viele Grüße, Tobi
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Tobi, Besitz und Eigentum ist klar, hattest du ja auch erklärt.
Nur ist die Werkstatt auch wirklich Besitzer, wenn ich mein Fahrzeug dort zur evtl. Auftragserfüllung abgebe?
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Jap. Aber an sich ist es ja auch nicht so wichtig. In diesem Fall muss erstmal die viel wichtige Frage des rechtmäßigen Eigentums geklärt werden.
Viele Grüße, Tobi
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Selbst wenn zum Zeitpunkt des Todes die Fahrzeugpapiere beim Verstorbenen lagen zbs. um einen Zulassungsdienst oder Abmeldung zu tätigen, was ja auch nicht lebensfremd ist, kann damit sicher nicht Erbmasse begründet werden.
Der legitime Halter / Eigentümer kann diese Eigenschaft nicht einfach verlieren, ohne das nachvollziehbare Akte geschehen wie zbs. KV. Andersrum kann keiner nur durch Erlangung von Gegenstand und papier Eigentum am Objekt erlangen, wenn der erste Vorgang schon nicht legitim nachvollzogen werden kann- vom Bestreiter/Forderer.
Das alles langt immer nur für den ersten Augenschein-also zbs. ohne das jemand den Besitz bestreitet, nimmt man an, dass dieser dem derzeitigen Besitzer zugehörig ist.
Wird das in Abrede gestellt geht es um die Beweislage usw.
In dem Moment muß der legitime Eigentümer halt die Sachlage darstellen, wie es zum Anschein eines Übergangs kommen konnte.
Wie gesagt, ohne tatsächliche Akte kann man eigentlich nicht Eigentümer werden, wenn der legitime Eigentümer das bestreitet.
So könnten sonst Diebe mittels Einbruch im Autohaus und Erlangung der Papiere von Autos ebenfalls Eigentümer werden, was sie ja an anderer Stelle dann für den ersten Augenschein wären. Aber das ist legal sonst nicht möglich. Auch nicht, wenn keine Straftat wie im vorliegenden Fall vorliegt.
der Eigentümer muß seine Eigentümerschaft dem aktuellen Halter gegenüber kundtun und sogleich ermitteln, von wem dieser erworben hat. Gesetzlich ist es so, dass die Kette zurückverfolgt wird und alle das Erhaltene zurückgeben müssen- normaler weise-.
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Hallo,
erst mal vielen Dank an Alle, die mitdenken.
… und Pardon dafür, dass die wichtigsten Details nicht eindeutig rübergekommen sind.
Wie CologneCruiser sagt, macht ein Satz Schlüssel in der Werkstatt Sinn.
Wenn sich jemand 40 Jahre um meine Autos gekümmert hat und auch um TÜV, Eintragungen etc.
rechnet man nicht mit dem Schlimmsten.
Der Brief befand sich also im Werkstattbüro sprich Safe.
Wer also Brief, Schlüssel und Auto hat, ist erst mal fein raus.
Er kann das Fahrzeug anmelden.
Eigentümer wird er dadurch aber trotzdem nicht, ihm fehlt
der Nachweis der Eigentumsübertragung, also der Kaufvertrag.
Und wenn er einen hat, ist er nichtig.
Der/die Erben hatten keinen von mir, waren also niemals Eigentümer,
auch nicht durch die Erbschaft, da der Erblasser (mein Freund) ebenfalls
keinen Kaufvertrag hatte.
Will damit sagen, ein Fahrzeugbrief (heute Teil II) ist eine Art Zulassungsbescheinigung
und nicht Eigentümernachweis!
Grüße
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Tschuldigung Testfahrer,
war zu langsam
du hattest zwischenzeitlich schon einiges sehr deutlich erklärt.
Danke!
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Ich stelle mir gerade vor ich wäre ein Erbe und soll eine Halle mit Autos etc. auflösen. Ich finde eine Menge Autos und Fahrzeugbriefe. Woher soll ich wissen, dass eines dieser Autos garnicht sein Eigentum ist? Wenn ich den Brief finde würde ich es einfach mal annehmen, solange ich nichts gegenteiliges finde. Ich verkaufe die Kiste gutgläubig, bezahle Erbschaftsteuer dafür und vielleicht wird sie weiterverkauft. Irgendwann sagt jemand: Sorry, das war mal meine.
Wie es rechtlich liegt überlasse ich den Juristen aber rein vom Gefühl her kann ich den Erben keinen Vorwurf machen.
Stefan
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Zitat:Original von Scorpion
(in meinem Fall auch ohne KFZ-Brief).
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Hallo
Willst du damit sagen, dass im Fagrzeugbrief kein Fahrzeugbesitzer steht ?
Das ist bei unseren luxemburger Briefen aber anders.
mfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
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Baureihe: C4 LT1 zum zweiten Mal :)
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Naja der Brief ist KEIN Besitznachweis. Aber ohne Brief keine Zulassung und kein Fahrzeugverkauf.
Beispielsweise können auf ein Auto ja auch Ansprüche Dritter bestehen, evtl. ist das Ding finanziert, der Brief wurde wegen einer zulassungsbehördlicher Änderung benötigt, angefordert und dem Halter übergeben und dieser hat ihn dann der Bank nicht zurück gegeben, Besitzer ist er dennoch nicht, nur Halter, denn die Bank wäre der Besitzer.
Gruß, Mathias
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