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… und wahrscheinlich wiedergefunden!
N' Abend,
ich suche meine rote 75er Corvette mit der VIN 1Z37J5S429715.
Die Vette ist von mir 1982 in Friedrichsdorf (Hessen) als US-Import gekauft worden
und im Kreis Warendorf mit dem amtlichen Kennzeichen WAF-PK 3 zugelassen worden.
Das Fahrzeug wurde bei einem sehr guten Freund (und KFZ-Meister) gewartet (Technik, TÜV etc.)
und auch in dessen Betrieb verwahrt.
Von mir wurde die Corvette in den 80ern bei Treffen (Idstein, Berkheim, Petty…)
und später zu Ausflügen mit „Roter Nummer“ gefahren.
Sicher untergebracht war sie seit Kauf in einer getrennt verschlossenen Halle der o. g. Werkstatt.
2013 verstarb mein Freund und…
die Corvette war aus der KFZ-Werkstatt "verschwunden".
Die Witwe konnte (oder wollte) keine Auskunft über den Verbleib des Fahrzeugs geben und
trotz Suche in alle Richtungen, mit allen Möglichkeiten (Anwälte, Straßenverkehrsamt, Polizei)
blieb das Fahrzeug spurlos verschwunden.
(Look Back in Anger!)
Ich habe nicht daran geglaubt,
aber das Straßenverkehrsamt Kreis Warendorf bestätigte mir jetzt vor zwei Tagen,
dass die Corvette mit o. g. Fahrgestellnummer in Karlsruhe zugelassen ist.
Die Corvette war zuletzt leuchtend rot lackiert,
der Originallack (27 Steel Blue) war schon vor dem Kauf rot überlackiert.
Wie aus der VIN zu ersehen ist, ein L48-Coupe, Schalter.
Im Brief eingetragen waren funktionsfähige Sidepipes (Marke Thrush).
Es gibt viele weitere auffällige Details, aber diese könnten natürlich in der Zwischenzeit
vollständig entfernt oder ersetzt worden sein.
Ebenfalls "verschwunden" dazugehörige Alu Center Line Felgen
15 x 10 inch und 15 x 12 inch inkl. Center Caps und die 74er bzw. 75er Service Manuals.
Vielleicht gibt es jemanden, der jemanden kennt, der mal was gehört hat…
Vielen Dank…
Scorpion
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Also verstehe ich das richtig... du bist noch der Besitzer und hast die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und das Auto wurde wohl ohne dein Wissen verkauft und du möchtest es jetzt zurück?
Eieiei, das ist eine krasse Geschichte... und für den aktuell ahnungslosen Besitzer sicher auch nicht schön.
Gruß, Mathias
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Hallo Scorpion,
üble Geschichte, weckt Erinnerungen. Mein Onkel hat auf sehr ähnliche Weise seinen Mercedes Oldi "verloren".
Mein Tip an dieser Stelle, die VIN durch die Mods aus deinem Beitrag entfernen lassen und ausschließlich über den behördlichen Weg weiter vorgehen. Da der Wagen angemeldet ist und Du (davon gehe ich aus) deinen rechtsmäßigen Besitz nachweisen kannst, sollte eine Lokalisierung ja kein Problem mehr sein. Für den nichtsahnenden derzeitigen Halter ist das ganze zwar sehr ärgerlich aber... ich würde meinen rechtsmäßigen Besitz auch wiederhaben wollen.
Im Fall meines Onkels hatte der neue/unrechtsmäßige, wenn auch unwissende Besitzer aus der Szene vorab von einem Rückholwillen Wind bekommen und den Wagen in Panik weiterveräußert. Seither ist der Wagen auch nicht mehr angemeldet respektive auffindbar, Sache läuft noch, daher hier kein weiterer Kommentar.
Grüße
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Hallo,
also dies soll jetzt kein Jura-Forum werden,
@ 19Corvette92: Ich bin - leider - nicht der derzeitige Besitzer, sondern Eigentümer.
@ MrG: Du gehst mit meinem Anwalt konform, behördlich (gerichtlich) vorzugehen.
Aber:
Ich unterstelle dem derzeitige Besitzer in gutem Glauben gehandelt zu haben,
sonst hätte man das Fahrzeug nicht angemeldet.
Somit sollte man dem Ahnungslosen zumindest eine Chance einräumen,
die Situation außergerichtlich zu klären,
sonst hätte ich mir die Nachfrage bzw. den ganzen Thread gleich sparen können.
Die o. g. Option verfällt deshalb trotzdem nicht…
Grüße
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Hallo
wie konnte der Wagen denn angemeldet werden, wenn er unter der VIN schon lange bei den
Behörden als abhanden gekommen gemeldet wurde.
Da müsste der neue Besitzer doch einen neuen Brief beantragt haben. Den gibt es meines Wissens
nur wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
Und da diese beantragte Unbedenklichkeitsbescheinigung prüft ob der Wagen in dubiose Geschäfte verwickelt oder auch gestohlen gemeldet ist, so hätte die Anmeldung da schon nicht geklappt.
Es sei den die Behörden agieren nicht über die gesamten Bundesländer oder der Zeitraum ist zu lang.
Oder der neue Besitzer hatte auch noch den Brief gehabt, was ich nicht annehme . Der hätte ja dann mit in der Halle beim Wagen gelegen was nicht zu empfehlen wäre.
Gab es denn schon mal Kontakt zum derzeitigem Besitzer ?
Gruß Wolfgang
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Sehr arge Geschichte, so was geht doch gar nicht .
Dann wünsche ich dir viel Erfolg bei deiner "Rückholaktion" und das die Behörden & Co dir keine Steine in den Weg legen. Der aktuelle Besitzer wird sicherlich keine Freude haben.....
LG
Harald
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Moin,
ich frage mich auch..... wie kann man ein als gestohlen gemeldetes Fzg anmelden?? Eigentlich gar nicht.
Wenn es denn als gestohlen gemeldet ist, dann müsste die Polizei das Fzg zumindest sofort sicherstellen, um auch die Besitzansprüche des rechtmäßigen Eigentümers zu wahren.
Komische Geschichte....
Peter/Hamburg Nr.12
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Hallo
Zitat:Ich bin - leider - nicht der derzeitige Besitzer, sondern Eigentümer
Was ist hier der Unterschied ? Hast du den Fahrzeugbrief oder nicht ?
Wenn nicht, so wurde er wohl rechtmaessig zugelassen .
Ansonsten verstehe ich auch nicht, wie in nur einem Land die Zulassung von statten gegangen waere.
Viel Glueck wuensche ich trotzdem.
mfG. Günther
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Einfach ausgedrückt: Einem Eigentümer gehört der Wagen. Der Besitzer hat Zugriff auf den Wagen (Gewahrsam). Z.B. Ist im Falle einer Autovermietung diese der Eigentümer, der Mieter, sprich Fahrer, in diesem Zeitraum der Besitzer.
Viele Grüße, Tobi
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Hallo
OK, dachte mir sowas.
Also sollte der Fahrzeugschein Teil 1 bei Scorpion sein.
Dann sollte es einfach sein , die Vette wiederzubekommen, solange die in Deutschland ist.
Da wuerde ich mich jetzt nicht eine Chance einraeumen , den diese Chance koennte genuetzt werden, dei Vette z.B. nach Russland zu bringen, wo man nicht mehr drankommt.
mfG. Günther
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