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Hallo!!
Ich habe durch Zufall, von einem Bekannten erfahren dass es in Österreich einen Paragrapen gibt, im dem steht, dass alle amerikanischen Fahrzeuge bis 1972 eine Reduktion der eingetragenen PS Leistung um 20% zustehen, da die SAE PS (Gross Horsepower) ohne den sonst üblichen Zusatzaggregate gemessen wurden.
Das habe ich heute beim TÜV beanstandet und Recht bekommen und bekomme jetzt anstatt 221KW nur mehr 177KW eingetragen - kostenlos da es Ihr Fehler bei der Abnahme der Einzelgenehmigung war.( Geld gibts natürlich keines zurück da ich 2 Jahre zuviel bezahlt habe - eh klar)
In Österreich kostet die Corvette mit 300PS im Monat 177€ an Steuern - bei uns gibt es kein rotes H Kennzeichen ( nur zur Info für die Leser aus Deutschland).
Dazu darf ich nur 120 Tage im Jahr fahren und muss ein Fahrtenbuch schreiben das von der Polizei bei Anhaltung kontrolliert wird.
Falls jemand Auskunft braucht wegen dem genauen Wortlaut des Paragraphen , einfach melden ,dann such ich es raus.
Gruss Günter
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Hallo
Zitat:kostenlos da es Ihr Fehler bei der Abnahme der Einzelgenehmigung war.( Geld gibts natürlich keines zurück da ich 2 Jahre zuviel bezahlt habe - eh klar)
Aber wehe es waere umgedreht.
Hatte son aehnlichen Fall mal mit meiner Versicherung. Durch Zufall hoerte ich, dass ab 20 jahren man bei Versicherungen Oldtimertariefe, also 50 % Rabatt bekommt. Mein Manta hatte da schon 21,5 Jahre. Die wollten auch erst nicht zurueckerstatten,meinten ich haette das beantragen muessen, aber nachdem ich mich bis zum " Chef "? ) vorgefragt habe, gings dann doch. Keine direkte Rueckerstattung, aber eben umsonst ne Zeitlang gefahren.
Und jetzt faehrts du zum Tuner , um die Gute wieder auf 221 KW zu bekommen.
So mit nur 177 kann man doch nicht rumfahren !
mfG. Günther
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Zitat:Original von Wesch
Und jetzt faehrts du zum Tuner , um die Gute wieder auf 221 KW zu bekommen.
So mit nur 177 kann man doch nicht rumfahren !
mfG. Günther
Oh - doch Günther!
Damit hab ich kein Problem !!!!
Endlich mal, dass was billiger wird - gibts doch heutzutage normal nicht mehr.
177€ monatlich - ist das bei Euch auch so ungefähr der Preis für 300PS??
Gruss
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Hallo
20 Euro jaehrlich fuer Oldtimer, egal welche. PS oder CO spielen keine Rolle.
War bis 2000 nur 7 Euro und wurde fast verdreifacht auf 20. Mann, war ich sauer, da bei der Strassensteurereform der damalige Minister behauptete, keine Autosteuer wuerde mehr als 100 % steigen. Kpopfrechnen schnell, aber falsch, sagt mein Daddy immer.
mfG. Günther
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Zitat:Original von fliesner
177€ monatlich - ist das bei Euch auch so ungefähr der Preis für 300PS??
Nein, der pauschale Steuersatz für anerkannte Autos mit einerErstzulassung von vor dreissig Jahren ist 191 Euro im Jahr.
Und das ist noch zu viel, verglichen mit anderen Ländern. Von null Euro (Belgien) bis ca. 56 Euro (England).
Wenn Euch 2.124 Euro im Jahr abgeknöpft wird versteh ich, warum nan die Österreicher die ewig gestrigen nennt. Zustände wie in anderen Ländern von 25 Jahren.
Will Euch nicht zu nahe treten, aber auf die Straße gehen und eine Runde um das Parlament solltet Ihr schon.
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Hi Günter
da ich auch aus Össi bin würde mich der Paragrap sehr interesieren.
Meine Vette schlägt nämlich mit 365 PS zu
LG Walter
kann den Sprit verbrennen Sünde sein?
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MVSKR, Richtlinien zum Kraftfahrzeugsteuergesetz und zur motorbezogenen Versicherungssteuer
Änderungen anzeigen
< 1 /.../14 /15 /16 /.../26 >
2. Kraftfahrzeugsteuer
2.5. Steuersatz und Steuerberechnung (§ 5 KfzStG 1992)
2.5.1. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung
139
Für die Steuerberechnung sind nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich. Die Steuer kann nicht rückerstattet werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte, die der Steuerberechnung zugrundegelegt wurden, nicht den tatsächlichen Werten entsprechen.
Wenn in einer ausländischen Zulassungsbescheinigung die Angaben des höchsten zulässigen Gesamtgewichts, der Achslasten oder der Stütz-/Sattellasten fehlen, können diese dem Fabrikschild des Fahrzeugs entnommen werden.
140
Maßgebend für die Einstufung als Kraftrad, Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen ist die Eintragung der Klasse in der Zulassungsbescheinigung gemäß § 3 Abs. 1 KFG 1967 (Feld J "Art des Fahrzeuges/Klasse" in der Zulassungsbescheinigung).
2.5.2. Umrechnung von PS in kW und Fehlen von Eintragungen
141
Ist die Motorleistung in PS (Pferdestärken) angegeben, hat eine Umrechnung auf Kilowatt (kW) nach der Formel: 1 PS = 0,73549875 kW zu erfolgen. Bruchteile von kW sind auf volle kW aufzurunden. Ist bei KFZ, deren Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) vor dem 1. Jänner 1972 ausgestellt wurde, die Motorleistung ausdrücklich in "SAE-PS" angegeben, sind ohne weiteren Nachweis entweder vor der Umrechnung mit der oben angeführten Formel auf Kilowatt die angegebenen SAE-PS um 20% zu verringern oder ist bei der Umrechnung auf kW die Formel: 1 SAE-PS = 0,588399 kW zugrunde zu legen. Entsprechendes gilt bei KFZ mit Erzeugungsland Nordamerika oder Großbritannien, wenn die Motorleistung zwar in PS (ohne Zusatz SAE) angegeben ist, jedoch nachgewiesen wird, dass die eingetragenen Werte tatsächlich SAE-PS sind.
Quellennachweis :
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...d01#RZ_141
davon abgesehen sollte so ein gravierender Fehler bei der Typisierung eigentlich auffallen
meine beiden Oldies sind natürlich auf die reduzierte Leistung typisiert, es kommt aber trotzdem ein Sümmchen zusammen, das einen Besuch in Wien rechtfertigen würde.
Nur das mit dem Parlament kann man ausklammern, unser Wahlvieh bestätigt diese unfähige Bande seit Jahren in allen Ämtern und daher sagt die Demokratie und deren Regeln, dass wir die Regierung haben, die wir verdienen
fragt sich nur, wie lange noch - die Hoffnung stirbt zuletzt
na gut, wenn ich nicht so schnell fahren darf, wie ich gerne möchte, entgeht dem Finanzminister eben einiges an Mineralölsteuer .... selber schuld
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Zitat:Original von Sting 72
Hi Günter
da ich auch aus Össi bin würde mich der Paragrap sehr interesieren.
Meine Vette schlägt nämlich mit 365 PS zu
LG Walter
Hallo Walter!
Den Wortlaut den Stocki 26 eingestellt hat, hab ich beim Tüv vorgelegt .
Wie schon erwähnt haben die keine Probleme gemacht wie sonst üblich.
Jährlich zahl ich jetzt um ca. 720€ weniger - wenn man die Monate abzieht in dem das Kennzeichen stillgelegt ist spar ich mir immer noch ca knapp 500€.
Also mach einen Termin beim Tüv und nimm deine Unterlagen mit dann sollte alles kein Problem sein.
Gruss Günter
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Hallo stocki/fliesner
Erst mal danke für die schnellen Rückmeldungen
Werde demnächst beim Tüf vorsprechen . Glaube aber das daß bei mir nicht klappt,
Da ich zwar eine 72er (Producktionsdatum Jänner 72) habe, aber sie erst im Mai 73 als Neuwagen bei uns in Österreich
Zugelassen wurde.
Laut Stockis Beitrag ist ja 1.Jänner 72 Stichtag
Lg Walter
kann den Sprit verbrennen Sünde sein?
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Zitat:Original von Sting 72
Hi Günter
da ich auch aus Össi bin würde mich der Paragrap sehr interesieren.
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LG Walter
ich kenne keine 72er mit originalen 365 PS, weder SAE noch DIN
daher wird vermutlich ein Tauschmotor oder dementsprechend modifizierter Motor eingebaut sein oder die Leistungsangabe stimmt nicht
All dies könnte bei der Änderung der Typisierungsdaten sehr schnell zum sehr teuren Bumerang werden
Alles weitere dazu würde ICH an Deiner Stelle daher per PN klären und nicht so öffentlich
na gut, wenn ich nicht so schnell fahren darf, wie ich gerne möchte, entgeht dem Finanzminister eben einiges an Mineralölsteuer .... selber schuld
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