(02.01.2023, 19:34)Axel Pfeiffer schrieb: Edgar,
es gibt keine Möglichkeit, Geld zurückzuholen, wenn es auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist; egal, welche (ausländische) Methode benutzt wird. Bei Western Union, aber auch bei den übrigen Bankensystemen nur, wenn es noch auf dem Weg ist; z. B. auf einem Western Union-Konto zur Abholung bereit liegt. Also auf einem Zwischenkonto der Bank. Aber sobald auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben geht nix mehr.
Und ansonsten natürlich nach angeblicher ungerechtfertigter Bereicherung etc.. Aber das muß natürlich bewiesen werden.
Ist es auf dem Konto, geht eine Rücküberweisung nur mit Zustimmung des Kontoinhabers.
Aber unabhängig davon sind natürlich die übrigen Umstände nicht vertrauenerweckend. Kann also gut sein, daß der Interessent es nach dieser Masche versucht - wenn er denn tatsächlich ein Betrüger ist.
Grüße
Axel
Genau das hat mir mein Bänker gestern auch bestätigt.
Eine getätigte IBAN-Überweisung kann nur mit Zustimmung des Empfängers rückgängig gemacht werden.
Dennoch werde ich das Ganze nicht machen. Mein Kumpel sagte, die Betrüger nutzen dann die Bankdaten, um Geld auf den Konten zu waschen - keine Ahnung wie das geht, aber das sei wohl die Betrugsmasche.
Nochmals danke an alle, die kontruktiv unterstützt haben!
VG
Rado