31.10.2024, 01:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.10.2024, 02:52 von Gelber Bengel.)
@Pfälzer73
Nein, Roland, eigentlich nicht. Man unterscheidet im versicherten Schadenfall zwischen dem klassischen Vollkaskoschaden, also dem Schaden, der durch eine von außen einwirkende Gewalt auf das Fahrzeug eintritt. Beispiel: Man fährt beim Ausparken an der Mauer entlang. Versichert! Betriebsschäden sind diejenigen Ereignisse, die aus einer Schädigung durch fahrzeugeigene Teile am Fahrzeug entstehen. Oder der angekoppelte Anhänger (Fahrzeugverbund) haut einem beim Rückwärtsfahren ins Zugfahrzeug. Oder als Beispiel: Motorhaube geht während der Fahrt auf und schlägt aufs Dach. Muss extra versichert werden! Im Antrag zur Vollkaskoversicherung gibt's ein Kästchen für den Einschluss von solchen Betriebsschäden. Wurde das nicht angekreuzt, gibt's kein Geld. So einfach. Der Fehler lag vermutlich an der mangelnden Aufklärung des Versicherungsmaklers oder der Unkenntnis und/oder dem Sparwillen des Versicherten. Betriebs- und Bruchschäden sind gegen Zuzahlung versicherbar. Rechtlich ist daran nichts unglaublich. Eine Versicherung für's Auto abzuschließen bedeutet leider mehr als 2 Unterschriften. Man muss als Kunde auch fragen und verstehen. Die "Geiz ist geil" Mentalität führt leider oftmals zur Unterversicherung. Mich ärgert das, weil ich als Gutachter häufig der Übermittler der "Bad News" bin, obwohl der Ursprung woanders liegt.
Habe in den letzten 4 Wochen 2 Schäden durch Marderbiss gehabt. 3 Kabel und die Isolierung der Motorhaube angeknabbert. Und jeweils 2-3 Steuergeräte durch Kurzschluss gehimmelt. Sind die nachfolgenden Schäden aus Marderbiss nicht inkludiert, zahlt die Versicherung nur die Kabel und die Dämmatte.
Mein Tipp: Lest Eure Verträge vor der Unterschrift und fragt, wenn Ihr was nicht versteht. Mündliche Absprachen sind hinfällig!
Definition hier:
"Betriebsschaden: Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorganges eintreten. Bruchschaden: Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben."
Oder hier unter rechtlicher Betrachtung:
https://kanzlei-voigt.de/aktuelles/was-i...bsschaden/
Nein, Roland, eigentlich nicht. Man unterscheidet im versicherten Schadenfall zwischen dem klassischen Vollkaskoschaden, also dem Schaden, der durch eine von außen einwirkende Gewalt auf das Fahrzeug eintritt. Beispiel: Man fährt beim Ausparken an der Mauer entlang. Versichert! Betriebsschäden sind diejenigen Ereignisse, die aus einer Schädigung durch fahrzeugeigene Teile am Fahrzeug entstehen. Oder der angekoppelte Anhänger (Fahrzeugverbund) haut einem beim Rückwärtsfahren ins Zugfahrzeug. Oder als Beispiel: Motorhaube geht während der Fahrt auf und schlägt aufs Dach. Muss extra versichert werden! Im Antrag zur Vollkaskoversicherung gibt's ein Kästchen für den Einschluss von solchen Betriebsschäden. Wurde das nicht angekreuzt, gibt's kein Geld. So einfach. Der Fehler lag vermutlich an der mangelnden Aufklärung des Versicherungsmaklers oder der Unkenntnis und/oder dem Sparwillen des Versicherten. Betriebs- und Bruchschäden sind gegen Zuzahlung versicherbar. Rechtlich ist daran nichts unglaublich. Eine Versicherung für's Auto abzuschließen bedeutet leider mehr als 2 Unterschriften. Man muss als Kunde auch fragen und verstehen. Die "Geiz ist geil" Mentalität führt leider oftmals zur Unterversicherung. Mich ärgert das, weil ich als Gutachter häufig der Übermittler der "Bad News" bin, obwohl der Ursprung woanders liegt.
Habe in den letzten 4 Wochen 2 Schäden durch Marderbiss gehabt. 3 Kabel und die Isolierung der Motorhaube angeknabbert. Und jeweils 2-3 Steuergeräte durch Kurzschluss gehimmelt. Sind die nachfolgenden Schäden aus Marderbiss nicht inkludiert, zahlt die Versicherung nur die Kabel und die Dämmatte.
Mein Tipp: Lest Eure Verträge vor der Unterschrift und fragt, wenn Ihr was nicht versteht. Mündliche Absprachen sind hinfällig!
Definition hier:
"Betriebsschaden: Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorganges eintreten. Bruchschaden: Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben."
Oder hier unter rechtlicher Betrachtung:
https://kanzlei-voigt.de/aktuelles/was-i...bsschaden/