20.04.2012, 08:56
Zitat:Original von Delta40
Danke Badboy.
Ah, jetzt verstehe ich.
Das ist ja eine Veränderung an der Karrosserie.
Das wird mein TüV wohl auch nicht so ohne weiteres mitmachen.
Sieht aber gut aus
Das Problem ist nicht die eventuelle Veränderung der Karosserie, sondern der §10(7) Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Darin steht u.a. ......."der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen".......
Dafür brauchst du eine Ausnahmegenehmigung, die man nicht in jedem Fürstentum in Deutschland bekommt. Oder du fährst einfach so rum.
Gruß
Ralf