30.12.2020, 18:36
(08.12.2020, 20:25)starbiker schrieb:(08.12.2020, 15:40)Gozer the Gozerian schrieb: Scheinwerferwaschanlage ist nur Pflicht in Verbindung mit Xenon. Die Corvette hat aber LED.Ja, aber nicht ganz richtig:
für Kraftfahrzeuge, die typbedingt ein Abblendlicht mit einem Lichtstrom von über 2000 lm verwenden (gemäß ECE-Regelung Nr. 48, Paragraph 6.2.9).
ist ebenfalls eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben. LED Scheinwerfer erreichen bis 3000 lm, wie stark die C8 Scheinwerfer sind, weiß ich allerdings nicht. Dass die C8 Scheinwerfer allerdngs weniger als 2000 lm haben sollen, ist schwer vorstellbar, H7 liefert schon 1500 lm.
Das Problem, bzw. der Segen bei LED liegt am Messverfahren, die einzelnen Dioden sind zu weit auseinander, sodass nur wenige "Lichtstrahlen" die Messkammer wirklich treffen, somit ist die "reale" Lichtausbeute deutlich höher als die gemessene und daher absolut legal. Das wurde eben damals bei Entwicklung der Messkammer nicht bedacht.
Gruß Martin